Ptolemaios I. Soter
Christian A. Caroli:
Ptolemaios I. Soter – Herrscher zweier Kulturen
Konstanz 2007 (badawi - artes afro arabica)
Umfang: XIV + 414 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-05-2
Preis (bis 10/2015): EUR 59,99 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015 bis 12/2022): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 01/2023): EUR 19,95 (inkl. 7% MwSt.)
D) Die Verwaltung Ägyptens
III.) Wirtschafts- und Währungspolitik
c) Wirtschafts- und Handelspolitik
Zu der Abschottung des ptolemaiischen Handelsraumes durch ein eigenes Währungssystem kam noch eine durch die Schaffung hoher Zollschranken hinzu. So werden bei Zenon (P. Cair. Zen. 59012) Zollsätze erwähnt, die je nach Art der Ware von 20% bis zu 50% des Warenwertes betrugen, was für antike Verhältnisse relativ hoch ist, wenn man z.B. an die 10% der pharaonischen Zeit für den Handel von Naukratis (s. in E) III.) Die anderen Poleis und die Polispolitik unter Ptolemaios I.) denkt.139 Von diesen Zollschranken waren auch die ptolemaiischen Außenbesitzungen betroffen, die nicht zum eigentlichen Wirtschaftsraum gehörten. Im Bereich des Exports bewirkten dabei die Handelsbarrieren, daß nur Gegenstände exportiert wurden, die außerhalb Ägyptens nicht oder nicht in genügendem Maße hergestellt werden konnten und bei denen dennoch ein größerer Bedarf im Ausland bestand.140 Zugleich wurde bei den Exportwaren auf einen hohen Qualitätsstandard geachtet, so daß die Waren auch deswegen außerhalb des Landes begehrt waren. Mittels der Gewinne befand sich das ptolemaiische Reich wiederum in der Lage, lebenswichtige Waren nach Ägypten zu importieren, die im Lande selber nicht produziert werden konnten.141 Von den Warengattungen her bedeutete dies v.a. eine Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen der saitischen Zeit, in der v.a. Getreide, Leinen, Papyrus und Elfenbein exportiert und Silber, Eisen, Holz und Luxusartikel importiert wurden.142 In bezug auf diese Politik stellt sich jedoch die Frage, wann sie eingeführt wurde, da sie erst unter Ptolemaios II. Philadelphos belegt werden kann. Jedoch stellte sie eine logische Folge und sinnvolle Ergänzung der von Ptolemaios I. begonnen Politik des abgeschotteten Handelsraumes dar, so daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Einführung schon unter diesem Herrscher besteht.
Im Bereich der äußeren Handelsbeziehungen ist v.a. über die zum bedeutendsten Nachbarn außerhalb der Diadochenreiche, nämlich Karthago, fast nichts bekannt. Allerdings muß festgestellt werden, daß Ophellas Agathokles bei seinem Zug gegen Karthago mithalf (Diod. 20,40-42 & Iust. 22,7), was die Beziehungen zwischen Ptolemaierreich und Karthago wohl kaum gestärkt haben dürfte. Des weiteren erfolgte wohl unter Ptolemaios I. eine Ausbreitung des Herrschaftsgebietes nach Westen über das Gebiet der Kyrenaia hinaus (s. in B) III.) a) 2.) Kyrene in der Zeit zwischen der Reichsordnung zu Triparadeisos und dem Frieden von 311), wie auch die Regelung von Triparadeisos, daß Ptolemaios alle im Westen noch zu erobernden Gebiete erhalten solle (s. in B) III.) a) 1.) Die Eingliederung der Kyrenaia), dafür spricht, daß Ptolemaios zumindest in seinen ersten Jahren eine potentiell expansive Haltung gegenüber Karthago einnahm. Diese Pläne wurden jedoch recht bald durch die längerfristige Inanspruchnahme durch die Diadochenkriege und andere bedeutendere Expeditionen hinfällig.143 Daher gebot die Politik dieser Zeit angesichts einer gemeinsamen Grenze, die weder bis ins Detail festgelegt noch effektiv überwacht werden konnte, ein gutes Einvernehmen mit Karthago zu finden, zumal da Karthago einen potentiell wichtigen Handelspartner für den Import von Pferden und spanischem Silber, beides kriegswichtige Waren, bildete.144 So dürfte auch die Aktion des Ophellas im Rahmen des Karthago-Feldzuges des Agathokles wohl einen eigenständigen, nicht von Ptolemaios ausdrücklich gebilligten Akt dargestellt haben.145 In diesem Sinne könnte auch die Anfrage Karthagos während des Ersten Punischen Krieges an Ptolemaios II. Philadelphos, ob er der Stadt zur Kriegsführung nicht 2.000 Talente leihen könne (App. Sic. 1,1), einen Hinweis hierfür darstellen, daß schon zuvor Handelsbeziehungen zwischen Karthago und dem Ptolemaierreich bestanden. Hinzu kommt noch, daß der König der Überlieferung nach versuchte, zwischen beiden Kriegsparteien zu vermitteln, was darauf hinweisen könnte, daß er in dem Krieg eine Einschränkung seiner Westpolitik einschließlich bedeutenderer Handelsausfälle sah.146
Aufgrund von Funden der Gnathia ware, frühhellenistischer Töpferware aus Apulien, in Gräbern des alexandrinischen Gräberfeldes Chatby aus der frühesten ptolemaiischen Zeit, muß davon ausgegangen werden, daß recht bald Handelsbeziehungen mit der italienischen Halbinsel nicht unbedeutenden Ausmaßes bestanden und Alexandreia einer der Hauptabnehmer der dortigen Töpferware war. Im Gegenzuge kann hierbei auch v.a. ein kleiner Münzhort in Kalabrien erwähnt werden, der wohl spätestens um 300 vergraben wurde und auch einige Goldmünzen des Ptolemaios I. enthielt. Dieser kann potentiell aber auch durch einen individuellen Kontakt des ehemaligen Besitzers der Münzen mit Ägypten erklärt werden, so daß er keinen sicheren Indikator für Handelsbeziehungen darstellt.147 Schließlich bildete Alexandreia einen wichtigen Handelsknotenpunkt zwischen der östlichen Welt, v.a. Arabien und Indien, dem Süden, v.a. Sudan und Äthiopien, und dem Mittelmeerraum.148
Im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion fällt v.a. die recht rasche Umstellung von Gerste und Spelz auf Weizen als Hauptgetreide des Landes auf. So führt z.B. der aramäische Papyrus aus der Zeit des Ptolemaios I. an Getreide nur Weizen an.149 Dies läßt sich u.a. wohl auch durch eine veränderte Wirtschaftslage und damit Nachfragesituation klären, indem nun die auf Getreideimporte angewiesene griechische Welt den wichtigsten auswärtigen Absatzmarkt bildete, während die klassischen Weizenexportgebiete im Bereich des Balkan und der Sarmaten durch die seit Alexander dem Großen akut werdenden Kelteneinfälle immer mehr ausfielen. Somit wurde der Anbau von Weizen aufgrund der Ernährungsgewohnheiten der Griechen wirtschaftlich lukrativ.150 Natürlich dürfte auch ein gewisser Druck von Seiten der Staatsverwaltung die einheimischen Bauern zur Umstellung mit veranlaßt haben.
Aufgrund der rechtlichen Verhältnisse, die den König als Nachfolger der ägyptischen Pharaonen theoretisch vollkommen und faktisch in hohem Maße zum Alleinbesitzer des Ackerlandes machten, gehörten ihm staatsrechtlich auch die auf diesem Land erwirtschafteten Naturprodukte, also nahezu die gesamte Produktion an Naturprodukten in Ägypten wie v.a. Getreide. Somit nahm der König im Bereich des Handels mit Getreide und anderen Naturprodukten Ägyptens eine marktbeherrschende Position ein, die in Richtung zu praktischem Monopol v.a. im Bereich der produzierten Überschüsse lief. Dies bedeutete aber zugleich, daß der König auch eine faktische Monopolstellung im Bereich der Verarbeitung von Naturprodukten in der Chora, wie z.B. Webereien (s. P. Tebt. 703,87-117), innehatte.151 So wurden die Rohmaterialien der königlichen Speicher natürlicherweise hauptsächlich durch eigene Werkstätten weiterverarbeitet.152
Dadurch kontrollierte der König mit der Landwirtschaft den in der gesamten Antike wichtigsten Wirtschaftsfaktor, der auch im hellenistischen Ägypten eine zentrale Rolle einnahm, indem die Einnahmen aus der Besteuerung der landwirtschaftlichen Erträge eine äußerst bedeutende Rolle in der ptolemaiischen Finanzpolitik einnahmen und viele Beamte, Soldaten und Tempel ihre hauptsächlichen Einnahmen aus ihrem in der Regel verpachteten Landbesitz bezogen.153 Mit dieser marktbeherrschenden Funktion knüpfte der König aber auch an das klassische pharaonische Wirtschaftssystem an. Dieses zeichnete sich dadurch aus, daß es im idealen Falle von redistributivem Charakter war, indem die Staatsverwaltung die produzierten Güter verwaltete und die Bedürfnisse der Bevölkerung durch ihre Verteilung befriedigte, während der private Handel nur in minimalen Ausmaßen stattfand. Jedoch kann diese Idealform für keine Zeit belegt werden, da z.B. allein schon die Entlohnung von Handwerkern für bestimmte Dienstleistungen die Voraussetzungen für einen privaten Handel auf lokaler Ebene schuf.154
Ob es unter Ptolemaios I. neben den faktischen auch schon rechtlich fixierte Monopole gab, läßt sich allerdings nicht feststellen. So dürfte das klassischste aller ptolemaiischen Monopole, das Ölmonopol, wohl recht eindeutig erst unter Ptolemaios II. Philadelphos eingeführt worden sein. Denn die Revenue Laws führen in ihren Bestimmungen an, daß ab dem Erlaßdatum dieses Gesetzes eine 30tägige Frist zur Ablieferung schon existierender privater Ölpressen gesetzt worden sei (P. Rev. 49,10-15), was darauf hindeutet, daß zuvor das Ölverarbeitungsmonopol (P. Rev. 38-72) entweder nicht existierte oder zumindest äußerst ineffektiv war und erneut durchgesetzt werden mußte.155 In diese Richtung führt auch wieder der aramäische Papyrus aus der Zeit des Ptolemaios I.,156 der den freien Handel mehrerer Waren nahelegt, die unter Ptolemaios II. Philadelphos königlichen Monopolen unterlagen, da sonst die Abgaben für eine Handelslizenz für diese wohl angeführt worden wären. Darunter kommt v.a. wieder eine gewisse Menge an Öl vor (ll. 63-110), wie auch die Aufstellung im übrigen auf einen blühenden Textilhandel (ll. 50 & 52) und einen gewissen Handel mit Gewürzen verweist (l. 51). Der in Zeile 112 vorkommende Begriff מכס, der „Zoll“ bedeutet, bezieht sich dagegen mutmaßlich allein auf Import- und Binnenzölle, wobei allerdings die angeführten 146 Drachmen für Abgaben in recht hoher Relation zu der Gesamtsumme aller aufgeführten Geschäfte von mutmaßlich 1800-2000 Drachmen stehen,157 aber nicht unbedingt außergewöhnlich sind. Allerdings bleibt hier die Möglichkeit offen, daß manche Monopole erst später, aber noch unter Ptolemaios I. eingeführt wurden, da dieser Papyrus mutmaßlich nicht allzulange nach der ersten Münzreform unter Ptolemaios I. verfaßt wurde (s. in D) I.) b) 2.) Das Problem der Kontinuität und die aramäischen Quellen). Hinzu kommt schließlich noch die Erwähnung der Zahlung einer Ölsteuer im Zusammenhang mit der Erntesteuer auf einem Ostrakon aus einem Jahr 32, das aber nicht genauer spezifiziert wird und aufgrund formaler Grundlagen sowohl Ptolemaios I. als auch Ptolemaios II. Philadelphos zugeordnet werden kann.158 Grundsätzlich neu wäre die Einführung von Monopolen auch unter Ptolemaios I. nicht gewesen, da es sich hierbei um ein gängiges Mittel der Poleis handelte, das jedoch in der Regel als eine Notlösung für Krisensituationen angesehen wurde und nicht darauf ausgelegt war, für ewig zu bestehen.159
Andererseits existierte im Rahmen der königlichen Wirtschaft auch ein privates Unternehmertum in Form von Pächtern königlicher Rechte wie z.B. Steuerpächter, die für eine gewisse bei einer Auktion festgelegte Summe ein bestimmtes Anrecht wie z.B. die Eintreibung von Steuern erwarben und dann versuchten, diese Summe wieder mit Gewinn einzunehmen. Ihr Risiko bestand allerdings darin, daß sie im Falle von Fehleinnahmen für die Differenz mit ihrem eigenen Vermögen haften mußten. Dadurch wurde in diesem Bereich das klassische pharaonische Administrationssystem um das griechische Steuerpächtersystem erweitert. Dennoch wurde diese „privatwirtschaftliche“ Komponente im Sinne der königlichen Gewinnoptimierung in dieses System fest integriert, so daß sie zumindest im Idealfalle nicht allzu selbständig war.160 So bestand der wahrscheinliche Hauptzweck der Steuerpacht, die an sich innerhalb der Verwaltungsstrukturen nicht notwendig gewesen wäre, in der königlichen Rückversicherung der Einnahmen. Denn durch die Verpachtung der Einnahmen wurde der königlichen Kasse ein bestimmter Betrag an Eingängen garantiert, während das Risiko des Einnahmeausfalls beim Steuerpächter lag.161 Die ersten Schritte in Richtung zu dieser Symbiose von ägyptischem Verwaltungssystem und griechischer Steuerpacht könnten theoretisch schon unter Kleomenes veranlaßt worden sein, der ja der Überlieferung nach sich darauf verstanden haben soll, riesige Geldsummen aus seiner Satrapie herauszuholen (s. in B) II.) a) 2.) β) Die innenpolitische Machtfestigung und die Beseitigung des Kleomenes). So könnte u.U. ein demotischer Papyrus aus Theben von 291 die Existenz von privat wirtschaftenden Steuereintreibern für die Zeit des Ptolemaios I. belegen, wobei sich der Text allerdings als interpretationsbedürftig erweist und v.a. eine Gleichsetzung von demotisch sḥn („Beamter“; P. BM 10528,2) und griechisch λογευτής angenommen werden muß.162
Anmerkungen:
139 Préaux (1939), pp. 372-375.
140 Green (1990), pp. 366-368.
141 Turner (1984), p. 134; s.a. Rostovtzeff (1928)a, p. 131; Préaux (1939), p. 187; Green (1990), p. 366.
142 Huß (2001), p. 31.
143 Huß (2001), pp. 102-104; s.a. Huß (1979), pp. 123-125.
144 Green (1990), p. 369.
145 Huß (1979), pp. 126-127.
146 Fraser (1972), Bd. I, p. 152; s.a. Huß (1979), p. 129.
147 Fraser (1972), Bd. I, p. 154; zum Hort s. Noe (1937), No. 25.
148 s. E) I.) d) Alexandreia als Produktions- und Handelszentrum.
149 Cowley (1923), No. 81,1-14.
150 Harmatta (1961), p. 125; s.a. Thompson (1999), pp. 128-130.
151 Fraser (1972), Bd. I, p. 134; s.a. Préaux (1939), pp. 152-158 passim; Bevan (1968), pp. 148-149; Clauss (2003), p. 70.
152 Clauss (2003), p. 70.
153 Manning (2003)b, p. 3.
154 Gutgesell (1986), pp. 1275-1276; s.a. Lloyd (1983), pp. 325-326.
155 s. Bingen (1946), pp. 144-145.
156 Cowley (1923), No. 81.
157 Harmatta (1961), p. 124.
158 O. Pontif. Bibl. Inst., publiziert bei: Vleeming (1994), Nr. 39.
159 Bogaert (1983), pp. 28-29; s.a. Andréadès (1929), p. 14; Préaux (1939), pp. 430-431.
160 Gehrke (2003), pp. 29 & 182; s.a. Bevan (1968), pp. 152-153; Manning (2003)b, pp. 144-145.
161 Préaux (1939), pp. 450-451.
162 Manning (2003)b, p. 144 c. n. 63; Papyrus ediert bei: Glanville (1939).