Ptolemaios I. Soter
Christian A. Caroli:
Ptolemaios I. Soter – Herrscher zweier Kulturen
Konstanz 2007 (badawi - artes afro arabica)
Umfang: XIV + 414 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-05-2
Preis (bis 10/2015): EUR 59,99 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015 bis 12/2022): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 01/2023): EUR 19,95 (inkl. 7% MwSt.)
D) Die Verwaltung Ägyptens
III.) Wirtschafts- und Währungspolitik
a) Theoretische und ideologische Grundlagen der Wirtschaftspolitik
Eine zeitgenössische Abhandlung damaliger ökonomischer Anschauung kann im 2. Buch des Oikonomikos gefunden werden, das unter dem Namen des Aristoteles überliefert wurde, aber als pseudo-aristotelisch gilt.102 Es listet dabei verschiedene ökonomische Systeme auf, zu denen auch die eines Königs und die eines Satrapen gehören. Davon umfaßt die königliche Ökonomie103 die Kategorien Geld, Exporte, Importe und Aufwand. Hierbei besteht die Geldpolitik in der Hauptsache aus Auf- und Abwertungen des Münzgeldes. In der Export- und Importpolitik muß der König v.a. die Art der Ware und den richtigen Moment ihres Transfers zwecks eines möglichst guten Eintrags bestimmen, wobei hier wohl auch das Interesse bestand, die Erträge aus den königlichen Domänen und die Einnahmen in Naturalien, die den eigenen bzw. staatlichen Bedarf überstiegen, möglichst gewinnbringend in Geld umzuwandeln. Die Ökonomie eines Satrapen104 beinhaltet hingegen den φόρος aus den Landerträgen, den Ertrag aus den staatlichen Minen, die ἐμπόρια als Zollabgaben an den Häfen und Grenzstellen, die Steuern für den Binnentransport, Erträge von Herden und die personenbezogenen Steuern. Im Sinne dieser Charakterisierung dürfte eine Ökonomie unter der Regierung des Ptolemaios I. wohl immer eine faktische Mischung beider vorgenannter darstellen. Denn unter seiner Regierung gab es auch nach der Annahme des Königtitels nicht die Funktion eines Satrapen, der in seinem Gebiet in Eigenverantwortung eine nahezu eigenständige Politik betreiben konnte, während der König klassischerweise kaum Gebiete direkt verwaltete. Als Satrap war Ptolemaios dagegen zumindest aus finanzpolitischer Sicht faktisch niemals in ein größeres Staatsgebilde integriert.
Allerdings wurde die königliche Wirtschaft bzw. die einer Polis in der Antike niemals zum Selbstzweck erhoben, sondern diente immer vorrangig zum Erwerb von Ressourcen für den politischen Bedarf wie v.a. Kriegsreserve, Prachtentfaltung, Kulturpolitik, königliche Wohltätigkeit.105 Auch kannte die Antike anscheinend keinen zusammenfassenden Begriff im Sinne des neuzeitlichen der Ökonomie, indem sie die Gesamtheit wirtschaftlicher Vorgänge und finanzieller Transaktionen nicht als eine allumfassende Einheit zu erkennen schien.106 Die antike Philosophie betrachtete den Staat bzw. das Gemeinwesen als einen Organismus eigenen Rechts, in dem jeder einzelne seinen Platz einnahm und dort in Harmonie mit den Mitbürgern zu funktionieren hatte.107 Somit stellte der Begriff der Harmonie das wesentliche Element der griechischen Staatslehre dar. Aufgrund dieser Ausrichtung auf die Harmonie mußte das Postulat nicht in der Veränderung, sondern in der Stabilität bestehen. Denn allein die Stabilität könne die Harmonie gewährleisten, während nach Erreichen eines als ideal angesehenen Zustandes nahezu jeder Wechsel eine Degeneration darstellen müsse (s. Aristot. eth. Nik. 8,12 passim & pol. 3,14,5-10 passim). In bezug auf die Ökonomie eines Gemeinschaftswesens bedeute dies, daß dieses grundsätzlich in der allgemeinen Versorgung aller seiner Mitglieder sein primäres Ziel suchen müsse. Dadurch könne die Stabilität und damit die Harmonie am ehesten gewahrt werden, während die Produktion von Überschüssen den Wohlstand zum Selbstzweck werden lasse und zum Exzeß führe, wodurch letztlich die Harmonie zerstört werde (s. Aristot. pol. 1 passim & 2 passim & eth. Nik. 5 passim). Deswegen konnte zum einen Wachstum niemals das primäre Ziel einer antiken Ökonomie sein und zum anderen konnte die Ökonomie in der griechischen Philosophie aufgrund ihrer Verwurzeltheit mit der Staats- und Gesellschaftslehre nicht Objekt einer eigenständigen Theorie sein. In diesem Sinne ging z.B. Aristoteles davon aus, daß es zu den Aufgaben eines Gemeinwesens gehöre Wirtschaftspolitik zu betreiben, um durch diese den allgemeinen Wohlstand im Sinne der allgemeinen Harmonie auf Dauer zu gewährleisten (Aristot. pol. 6,5 passim).108
Einer Optimierung der ptolemaiischen Wirtschaft standen aber noch andere Hürden pragmatischer Art z.B. im Bereich des Kalenderwesens und im Meßwesen entgegen. Denn es gab allein schon im ptolemaiischen Kernland mehrere miteinander inkompatible Kalendersysteme und eine unüberschaubare Menge von Maßeinheiten. Dabei konnten z.B. Hohlmaße sogar bei gleicher Bezeichnung je nach zu bemessender Ware variieren wie z.B. die Artabe, die bei Trauben 40 Choinikes, bei Ölfrüchten dagegen nur 30 Choinikes enthielt.109
Anmerkungen:
102 Aufgrund der geschilderten Beispiele wurde dieses Buch auf jeden Fall nach 320 verfaßt. Diese gehen jedoch kaum über die Zeit des Todes Alexanders des Großen hinaus und beschäftigen sich kaum mit der Zeit der Diadochen. Außerdem werden die Ökonomien des Königs und des Satrapen als wichtige Kategorien angeführt, und zwar die des Satrapen lediglich im Zusammenhang mit dem Alexanderreich. Daher dürfte dieses Werk wohl spätestens um 300 verfaßt worden sein, als die Zeit nach dem Tode Alexanders des Großen noch kein eigenes Objekt zur Untersuchung paradigmatischer Beispiele darstellte (Descat (2003), p. 154).
103 [Aristot.] oik. 2,1,2-3: Πρῶτον μὲν τοίνυν τὴν βασιλικὴν ἴδωμεν. ἔστι δὲ αὕτη δυναμένη μὲν τὸ καθόλου, εἴδη δὲ ἔχουσα τέσσαρα, περὶ νόμισμα, περὶ τὰ ἐξαγώγιμα, περὶ τὰ ἀναλώματα. | Τούτων δὲ ἕκαστον [μὲν] περὶ ... τὸ νόμινσμα λέγω ποῖον καὶ πότε τίμιον ἢ εὔωνον ποιτέον, περὶ δὲ τὰ ἐξαγώγιμα καὶ εἰσαγώγιμα πότε καὶ τίνα παρὰ τῶν σατραπῶν ἐν τῇ ταγῇ ἐκλαβόντι αὐτῷ λυσιτελήσει διατίθεσθαι, περὶ δὲ τὰ ἀναλώματα τίνα περιαιρετέον καὶ πότε, καὶ πρότερον δοτέον νόμισμα εἰς τὰς δαπάνας, ἢ ἃ τῷ νομίσματι ὤνια.; s.a. Descat (2003), pp. 165-167; Samuel (1983), p. 30.
104 [Aristot.] oik. 2,1,4: Δεύτερον δὲ τὴν σατραπικήν. ἔστι δὲ ταύτης εἴδη ἓξ τῶν προσόδων, ἀπὸ γῆς, ἀπὸ τῶν ἐν τῇ χώρᾳ ἰδίων γινομένων, ἀπὸ ἐμπορίων, ἀπὸ τελῶν, ἀπὸ βοσκημάτων, ἀπὸ τῶν ἄλλων. Αὐτῶν δὲ τούτων πρώτη μὲν καὶ κρατίστη ἡ ἀπὸ τῆς γῆς (αὕτη δέ ἐστιν ἣν οἱ μὲν ἐκφόριον οἱ δὲ δεκάτην προσαγορεύουσιν), δευτέρα ἡ ἀπὸ τῶν ἰδίων γινομένη, οὗ μὲν χρυσίον, οὗ δὲ ἀργύριον, οὗ δὲ χαλκός οὗ δὲ ὁπόσα δύναται γίνεσθαι, τρίτη δὲ ἀπὸ τῶν ἐμπορίων, τετάρτη δὲ ἡ ἀπὸ τῶν κατὰ γῆν τε καὶ ἀγοραίων τελῶν γινομένη, πέμπτη δὲ ἡ ἀπὸ τῶν βοσκημάτων, ἐπικαρπία τε καὶ δεκάτη καλουμένη, ἕκτη δὲ ἡ ἀπὸ τῶν ἄλλων, ἐπικεφάλαιόν τε καὶ χειρωνάξιον προσαγορευομένη.; s.a. Descat (2003), p. 159; Samuel (1983), p. 30; Kloft (1988), pp. 197-198.
105 Green (1990), p. 157.
106 Morley (2004), pp. 33-34.
107 So steht z.B. bei Thukydides (Thuk. 2,60) das Funktionieren des Gemeinwesens über dem Wohl des einzelnen; s.a. Samuel (1983), pp. 1-3 & 11-12.
108 Samuel (1983), pp. 12-27 passim & 121.
109 Schneider (1967/69), Bd. I, pp. 441-442.