Dr. Christian A. Caroli – د. كْرِسْتْيَان أ. كَارُلِي

Ptolemaios I. Soter

Caroli: Ptolemaios I. Soter (Coverbild)

Christian A. Caroli:

Ptolemaios I. Soter – Herrscher zweier Kulturen
 

Konstanz 2007 (badawi - artes afro arabica)
 

Umfang: XIV + 414 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-05-2

Preis (bis 10/2015): EUR 59,99 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015 bis 12/2022): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 01/2023): EUR 19,95 (inkl. 7% MwSt.)

 

 

B) Rahmenhandlung und Außenpolitik einschließlich der Verwaltung der Provinzen

III.) Die Außenbesitzungen

Die Regierung des Ptolemaios bestand im Bereich der Politik außerhalb Ägyptens bzw. des Niltals nicht nur im Schlagen von Schlachten mit den anderen Diadochen, sondern teilweise hiermit verbunden im Erwerb von Außenbesitzungen von teilweise bedeutsamem strategischen und wirtschaftlichen Wert.

Hierzu muß zuerst gesagt werden, daß über die dem Niltal am nächsten gelegenen Gebiete, nämlich die Oasen, kaum Informationen bezüglich ihrer Verwaltungsstruktur erhalten blieben. Allein für Siwa, das niemals im Bereich der direkten Herrschaft bzw. Verwaltung Ägyptens gestanden hatte, sondern von eigenen ägyptisierten Potentaten regiert worden war,338 kann angenommen werden, daß die Oase unter der Leitung lokaler Priesterkönige ihre Souveränität behielt.339 Auch war dieser Ort bis in die Neuzeit hinein von Ägypten aus nur sehr schwer erreichbar und stand deswegen niemals im Bereich des direkten ägyptischen Horizontes, wie auch das dortige Ammon-Orakel innerhalb Ägyptens kaum eine erkennbare Rolle spielte.340

Was die Außenbesitzungen betrifft, so dürfte der Aufbau eines durchstrukturierten bürokratischen Systems zur Beherrschung und Verwaltung der Außenbesitzungen erst nach dem Ende der Diadochenkriege bewerkstelligbar gewesen sein. Allerdings gab es vor Ort jeweils königliche Beamte und Funktionäre, die damit beauftragt waren, die Provinzen v.a. im Bereich von in Ägypten nicht oder nur mangelhaft vorhandenen Rohstoffen und Waren möglichst effektiv auszubeuten.341 Meist waren diese Gebiete hierbei, falls nicht noch lokale Herrscher diese Aufgabe übernahmen, in der Regel einem Strategen unterstellt, der dem König direkt verantwortlich war, wodurch sich wiederum der strategische Charakter dieser Vorbastionen für das Ptolemaierreich ausdrückte.342 Zugleich zeigte sich hierin auch, daß unter Ptolemaios I. noch keine durchorganisierte Zivilverwaltung in den Außenprovinzen existierte, sondern dieser Aufgabenbereich von militärischen Leitern vor Ort improvisiert wurde,343 wie auch die Machtsicherung durch die Verlegung von Garnisonen in den wichtigeren Städten erfolgte, die wiederum zur Bereitstellung der notwendigen Quartiere verpflichtet waren.344 In diesem Sinne blieben auch in der von Ptolemaios I. erlassenen Verfassung von Kyrene keine Indizien dafür erhalten, daß eine eigene Zivilverwaltung in der Kyrenaia eingerichtet wurde, sondern sie regelte v.a. die inneren Strukturen des autonomen Bereiches der Polis.345 Insbesondere später wurde allerdings die Macht des Strategen gerne durch die Einsetzung von ihm unabhängiger Finanzbeamter oder durch die Förderung der Autonomie der dortigen Poleis beschränkt, so daß er sich mangels einer geeigneten Basis nicht so leicht zum unabhängigen Herrscher über sein Gebiet erheben konnte.346 Hierbei könnte es sich wohl um eine Reaktion auf die späteren Geschehnisse in der Kyrenaia unter Magas handeln (s. in B) III.) a) 4.) Die weiteren Ereignisse), so daß diese Politik dann unter Ptolemaios I. noch nicht systematisch betrieben worden sein dürfte. Jedoch können für die Zeit des Ptolemaios I. in Lykien Oikonomoi belegt werden, die für die finanziellen Interessen des Königs zuständig waren.347 Diese waren hierbei interessanterweise zugleich für die Poleis und die unter ptolemaiischer Herrschaft stehenden Teile der dortigen Chora zuständig (SEG XXVII,929,5-6), so daß hier dem Augenschein nach zumindest im Sachbereich der Abgabenverwaltung die Sonderstellung der Poleis als autonomer Einheiten gegenüber der Chora nicht beachtet wurde.348

Der Nesiotenbund (s. in B) II.) d) 2.) Die Ausschaltung des Demetrios Poliorketes) wurde hingegen mutmaßlich mittels eines außerhalb des regulären Verwaltungssystems stehenden Nesiarchen kontrolliert, wobei der Titel allerdings nur mittels starker Ergänzung rekonstruiert werden kann.349 Die einzelnen Poleis waren gemäß Satzung frei (s. SIG3 390,14 = IG XII,7,506,14), zahlten jedoch wahrscheinlich συντάξεις als Abgaben an den ptolemaiischen König (IG XII,7,13,4-7 (sehr stark ergänzt)).350

Die Provinzen und die abhängigen Städte waren schließlich im Kriegsfalle oftmals zur Entsendung von Truppen- oder Flottenkontingenten an den König verpflichtet.351

Im folgenden sollen v.a. die drei wichtigsten Außenbesitzungen, nämlich die Kyrenaia (s. a) Die Kyrenaia), die Insel Zypern (s. b) Zypern) und Koilesyrien (s. c) Koilesyrien), behandelt werden, da sie einen wesentlichen Bestandteil der militärischen Verteidigungsstrategie, aber auch der Wirtschaftspolitik einschließlich der Versorgung des Herrschers mit strategischen Ressourcen darstellten. Als letztes soll noch die Stadt Milet behandelt werden (s. d) Milet), da sie in bezug auf die Außenpolitik des Ptolemaios I. einige Probleme aufwirft, die nicht im Rahmen der Darstellung der Diadochenkriege behandelt werden sollten, da ein solcher Abschnitt den Fluß der Darstellung gestört hätte.

 

 

Anmerkungen:

338 s. Hdt. 2,32,1: ...Ἐτεάρχῳ τῷ Ἀμμωνίων βασιλέϊ...

339 Vittmann (2003), pp. 17-18; s.a. Hölbl (1994), p. 294 n. 129.

340 Kienitz (1953), p. 83.

341 Hölbl (1994), pp. 59-60.

342 Green (1990), p. 194; s.a. Bagnall (1976), pp. 213-216; Samuel (1989), p. 14; Ellis (1994)c, p. 68.

343 Samuel (1989), p. 14.

344 Bagnall (1976), pp. 220-221.

345 Samuel (1989), p. 14; s. in B) III.) a) 5.) Das Verfassungsdiagramm.

346 Green (1990), p. 194.

347 SEG XXVII,929,3-5: Ἀμύντας Εὔθωνος καὶ Σωσιγέ[νης] | [Ζ]ωπύρου Καύνιοι κατασταθέντες ὑπὸ βασιλ[έως] | [Π]τολεμαίου οἰκονόμοι τῆς χώρας; s.a. Huß (2001), p. 316; Bagnall (1976), p. 224; Wörrle (1977), p. 57.

348 Wörrle (1977), pp. 61-62.

349 SIG3 390,2-3: καὶ Βάκχων ὁ νη|[σίαρχος]; s.a. IG XI,1125 & 1126.

350 Hölbl (1994), p. 60; s.a. Rhodes (2000), pp. 859-860.

351 van’t Dack / Hauben (1978), pp. 86-87.

 

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