Dr. Christian A. Caroli – د. كْرِسْتْيَان أ. كَارُلِي

Physikotheologie

As-Sabil-Sammelbände für Kulturpluralismus, Band 2: Das Aufeinandertreffen von Kulturen (Coverbild)

Christian A. Caroli:

Physikotheologie: Die Natur und ihre Wissenschaften als Glanz Gottes in der Frühaufklärung

 

publiziert in:

Mohamed BadawiChristian A. Caroli (Hrg.):

As-Sabil-Sammelbände für Kulturpluralismus;

Band 2: Das Aufeinandertreffen von Kulturen,

S. 177-230.
 

Konstanz 2009 (badawi - artes afro arabica)
 

Umfang: 230 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-26-7

Preis (bis 10/2015): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015): EUR 14,95 (inkl. 7% MwSt.)

 

 

4. Die geschichtliche Entwicklung und die Hauptvertreter der Physikotheologie

4.1. Angelsächsische Vertreter

4.1.6. James Hervey, Richard Jack und der Spectator

1745 erschienen in London die Meditations and Contemplations von James Hervey, die anfangs eine starke Bewunderung erfuhren und bis 1818 immer wieder neu aufgelegt wurden. Jedoch sahen sie sich später des öfteren einer starken Kritik ausgesetzt. Der erste Teil bestand aus sechs Betrachtungen über die „Herrlichkeit der Schöpfung in Gärten und Feldern“, während der zweite und dritte Teil in 19 Gesprächen die physikotheologische Bekehrung des reichen Gutsbesitzers und Spötters Theron durch den bibel- und naturkundigen Aspasio darstellten.231

Zwei Jahre später, 1747, versuchte Richard Jack in seiner Mathemato-Theologie die Existenz und die Eigenschaften Gottes anhand kunstvoller geometrischer Mittel und Buchstabenrelationen nachzuweisen.232

Zeitweise wurden auch Zeitschriften herausgegeben, die dem Bürgertum teilweise sogar täglich eine Sammlung von Essays u.a. physikotheologischen Charakters lieferten und es somit mit diesem Gedankengut in Berührung brachten, wie z.B. der seit dem 1. März 1711 erscheinende Spectator.233

 

 

Anmerkungen:

231 Philipp (1957), p. 27.

232 Philipp (1957), p. 27.

233 Steinmann (2008), pp. 127-132 passim.

 

Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt (UrhG) und dürfen nur nach expliziter Genehmigung der Rechteinhaber an anderer Stelle publiziert werden.