Dr. Christian A. Caroli – د. كْرِسْتْيَان أ. كَارُلِي

Auf dem Weg zum Rubikon

Caroli: Auf dem Weg zum Rubikon (Coverbild)

Christian A. Caroli:

Auf dem Weg zum Rubikon – Die Auseinandersetzungen zwischen Caesar und seinen politischen Gegnern 52-49 v. Chr.
 

Konstanz 2008 (badawi - artes afro arabica)
 

Umfang: X + 113 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-25-0

Preis (bis 10/2015): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015): EUR 14,95 (inkl. 7% MwSt.)

 

 

B) Die Grundlagen der politischen Auseinandersetzungen im Vorfelde des Ausbruches des Bürgerkrieges (Die „Rechtsfrage“)

I.) Das Ende der Statthalterschaft Caesars

Seit der fast zeitgleich erfolgten Veröffentlichung der Monographie von Hofmann über den Ursprung des Bürgerkrieges1 und des Aufsatzes Mommsens2 über die Rechtsfrage stellt die Frage nach dem Termin, bis zu welchem Caesar die Statthalterschaft in Gallien gesetzlich verliehen worden war, ein vieldiskutiertes Problem ohne eine allgemein akzeptierte Lösung dar,3 zu dem es inzwischen eine „überreiche Literatur“4 gibt. So meinte Stevens5 schon 1938: „The date at which Caesar’s command terminated is one of the most famous cruces in ancient history. It is now eighty years since Mommsen’s article appeared and the most recent disputant warns students that their solutions cannot hope to succeed.“ In einem Kommentar anläßlich des 100jährigen Jubiläums der Veröffentlichung von Mommsens Aufsatz und damit des 100jährigen Bestehens der Rechtsfrage führte Cadoux6 auch an: „Of late years scholars have begun to suggest that the controversy is an unreal and fruitless one.“ Trotzdem endete er mit dem Satz: „The lecturer desires to record his disagreement with this point of view and to wish the Rechtsfrage a flourishing future.

In diesem Kapitel soll nun die Frage nach dem Endtermin der Statthalterschaft Caesars noch einmal untersucht werden. Um eine Adäquatheit der Fragestellung dieses Kapitels mit der Sachlage zu gewährleisten, soll dabei als erstes festgestellt werden, daß es einen Termin dieser Art gab und die Dauer der Statthalterschaft nicht etwa von der Vollendung des Gallischen Krieges als einem im Gesetz verankerten Auftrag abhing. Danach soll die lex Vatinia de provincia Caesaris angesprochen werden. Im Hauptteil soll schließlich die lex Pompeia Licinia de provincia C. Iulii Caesaris und damit die eigentliche Terminfrage unter besonderem Augenmerk auf die problematischen Textstellen in der Überlieferung und auf das Problem der quinquennia behandelt werden.

 

 

Anmerkungen:

1 Hofmann (1857).

2 Mommsen (1857).

3 ähnliches Resümee: Gesche (1973), p. 179; Gesche (1976), pp. 113-120; Jameson (1970), p. 638 n. 1; Laqueur (1921), p. 233.

4 Bengtson (1970), p. 215 n. 2.

5 Stevens (1938), p. 169.

6 Cadoux (1957), p. 25.

 

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