Dr. Christian A. Caroli – د. كْرِسْتْيَان أ. كَارُلِي

Auf dem Weg zum Rubikon

Caroli: Auf dem Weg zum Rubikon (Coverbild)

Christian A. Caroli:

Auf dem Weg zum Rubikon – Die Auseinandersetzungen zwischen Caesar und seinen politischen Gegnern 52-49 v. Chr.
 

Konstanz 2008 (badawi - artes afro arabica)
 

Umfang: X + 113 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-25-0

Preis (bis 10/2015): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015 bis 12/2022): EUR 14,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 01/2023): EUR 9,95 (inkl. 7% MwSt.)

 

 

C) Die politischen Auseinandersetzungen im Vorfelde des Ausbruches des Bürgerkrieges

I.) Senatsverhandlungen und Stillstand – Der Kampf um die Absetzung Caesars vom April 51 bis zum November 50

b) Die Debatten vom März bis November 50 – Verbales Vorspiel und Stillstand auf dem Weg in den Bürgerkrieg

Am 01.03.50 wurden die Verhandlungen über die Bestellung eines Nachfolgers Caesars als Statthalter der gallischen Provinzen offiziell wiederaufgenommen. Einer der beiden Konsuln des Jahres 50, C. Marcellus, ein Vetter des 51 amtierenden Konsuls M. Marcellus (App. civ. 2,26,100), der trotz seiner auf einer Heirat basierenden verwandtschaftlichen Beziehungen zu Caesar diesem feindlich gesinnt war (Dio 40,59,4), beantragte sofort wieder die unverzügliche Ablösung Caesars als Statthalter durch die Entsendung eines Nachfolgers.31 Pompeius fühlte sich ab diesem Datum nicht mehr an die Beschlußsperre gebunden, während der Konsul Ser. Sulpicius und die Volkstribunen des vergangenen Jahres keine Amtsgewalt mehr besaßen, gegen die Beschlüsse des Senats zu obstruieren. Dennoch wurden die Verhandlungen auch in diesem Jahr sofort wieder blockiert, und zwar durch den Mitkonsul L. Paullus (Dio 40,63,2) und den Volkstribunen Curio (Cic. Att. 6,3,4). Die Überlieferung berichtet, daß erster von Caesar mit einem Betrag von 36.000.000 HS (App. civ. 2,26,101 & Plut. Pomp. 58,1) und zweiter mit einem von 10.000.000 HS (Vell. 2,48,4 & Dio 40,60,3) – was jeweils oder zumindest im Falle Curios den Schulden entsprochen haben soll (Plut. Pomp. 58,1) – bestochen wurde.32 Diese Tatsache wird bei den Zeitgenossen jedoch nicht erwähnt, während Bestechungen sonst nicht gerade im verborgenen getätigt wurden und Caelius, ein reger Briefpartner Ciceros, Curio genauer kannte. Außerdem hatte Caesar im Jahre 51 eine Anfrage Curios um finanzielle Unterstützung abgelehnt (Cic. fam. 8,4,2 (s. n. 34)). Daher muß diese Information als nicht sehr zuverlässig bewertet werden, so daß die Bestechung genausogut auch eine Fiktion darstellen kann.33

Curio war in der Politik schon mehrmals durch seine Hartnäckigkeit aufgefallen, indem er sich z.B. 61 nach dem durch Clodius verursachten Bona-Dea-Skandal vehement für diesen eingesetzt (Cic. Att. 1,14,5) und nach dem Rückzug der Gegner Caesars in dessen Konsulat von 59 (s. in A) II.) a) Caesars Verhalten und Amtsführung während seines ersten Konsulats) als einziger noch heftige Opposition gegen diesem ergriffen hatte (Cic. Att. 2,8,1 & 2,18,1 & 2,19,3). Aufgrund dieser offensichtlichen Caesargegnerschaft war er von den caesarfeindlichen Optimaten als ein Vertreter ihrer Politik der Absetzung Caesars angesehen worden,34 und er hatte zunächst auch diesen Erwartungen entsprochen.35 Trotzdem war er in seinen politischen Anschauungen immer offen und betrieb so während der Verhandlungspause unter größtem Einsatz seine eigene Politik, so daß Gruen36 meint: „it was hazardous to predict his behavior“. Dementsprechend forderte er im Januar oder Februar gemäß der Regel die Einschiebung eines intercalaris. Nachdem sein Ansinnen von den für die Interkalation zuständigen pontifices nicht aufgenommen worden war, zeigte er bei der Einbringung seiner lex viaria erstmals caesarfreundliche Tendenzen.37 Dieses Gesetz sah die Einsetzung einer Kommission von zehn Beamten vor, die während ihrer Amtszeit von fünf Jahren für die Erhaltung der Straßen zuständig sein und zur Ausübung ihrer Aufgaben mit einem imperium versehen werden sollten. Dementsprechend sollte Caesar u.U. die Möglichkeit erhalten, durch die Übernahme eines dieser Posten seine Immunität auch nach der Aufgabe seines Prokonsulats zu wahren, so daß der Bürgerkrieg hätte vermieden werden können, da Caesar für fünf Jahre ein imperium besessen und sein Heer in Anbetracht der Länge seiner Gesichertheit wahrscheinlich trotzdem aufgegeben hätte. Dieser Gesetzesantrag wurde jedoch durch einen der Konsuln obstruiert, so daß Curio nun einen allgemein akzeptierten Grund zur Obstruktion der Politik des C. Marcellus besaß.38 Appian geht dagegen davon aus, daß Curio diese rogatio „wegen des sicher zu erwartenden Widerstandes“ von vornherein als einen Vorwand für seinen Frontenwechsel geplant hatte.39 So verweist auch Gruen40 auf das Fehlen eines Hinweises auf ein für Caesar geplantes imperium und sieht in der Politik Curios eine Nachahmung der Politik des Clodius, die seiner Meinung nach darin bestanden habe, die Volksmassen zu gewinnen und die Mächtigen untereinander zu entzweien, um im Vakuum zwischen den sich gegenüberstehenden Machtblöcken selber eine starke Position in der Stadt zu erlangen.

Seine Agitationen bezüglich der Verhandlungen um die Bestellung eines Nachfolgers Caesars mußten von ihrem inhaltlichen Aspekt her nicht einen unbedingten Konfrontationsversuch mit den Optimaten darstellen. Denn er beschränkte sich nicht einfach auf eine Interzession, sondern brachte auch einen Gegenvorschlag ein. Er forderte nämlich, daß Pompeius und Caesar ihr Heer und ihre Provinzen gleichzeitig abgeben oder sonst zusammen zu Staatsfeinden erklärt werden sollten (App. civ. 2,28,111), damit die res publica, die traditionellerweise keine stehenden Heere zu ihrem eigenen Schutz als Institution kannte, wieder frei handeln könne. Zwar mag diese Forderung eine „äußerlich einleuchtende und populäre“ gewesen sein (App. civ. 2,27,106 & Plut. Caes. 30,2 & Pomp. 58,3), aber sie hätte für Pompeius auch eine unehrenhafte Verkürzung seiner Statthalterschaft mit sich gebracht (App. civ. 2,27,105).41 Trotzdem wurde die Forderung der momentanen Situation dadurch gerecht, daß Caesar vor dem Antritt seines zweiten Konsulats im Bewußtsein der potentiellen Stärke seiner militärischen Druckmittel wohl höchstens zu einem gleichzeitigen Rücktritt mit Pompeius bereit gewesen wäre.42 Des weiteren konnte Curio aber auch gegen die Stimmen der Senatoren, die sich durch Caesars Heeresmacht bedroht fühlten, indem dieser 51 angeblich zum Schutz vor räuberischen Einfällen eine Legion in Gallia cisalpina, also in der Nähe von Italia, stationiert43 und diese Provinz dem Lepidus bei seinem Aufstand als Mobilisierungsbasis gedient hatte,44 einwenden, daß die Armeen des Pompeius in den beiden Spanien eine genauso große Bedrohung darstellen konnten. Ein Rücktritt Caesars wurde von Curio aufgrund dieser danach allzu unkontrollierbaren Macht des Pompeius als geradezu unmöglich dargestellt.45 Entsprechend dieser Theorie der drohenden Übermacht des Pompeius ohne das Gegengewicht Caesars wurde diesem auf die Weigerung hin, sein Kommando niederzulegen, vorgeworfen, daß er nach einer dominatio strebe.46 So warf auch Caesar während des Bürgerkrieges Pompeius vor, daß dieser das vollkommen befriedete Spanien ohne jeglichen Grund auf Staatskosten militärisch hochgerüstet habe (Caes. civ. 1,85,5-7), da dies ihm bei einem wachsenden Konflikt als bedrohlich erscheinen mußte. Dieser Zustand resultierte aber wahrscheinlich aus einer von Caesar bei der Erneuerung des „Triumvirats“ selbst zugestandenen Konzession an Pompeius, der zufolge dieser Spanien mindesten bis zum Level von Caesars Heer aufrüsten dürfe.47 In der lex Trebonia war Pompeius dann auf jeden Fall formal zugestanden worden, nach seinem reinen Gutdünken Aushebungen vorzunehmen (Dio 39,33,2).

Marsh48 sah dagegen in Curios Vorschlag der beiderseitigen Heeresentlassung Probleme in der Durchführung. Denn es konnte bei der Annahme einer solchen durch beide Seiten immer noch passieren, daß sich einer der beiden bei der Heeresentlassung nicht an die Abmachungen halte, was aufgrund der Entfernungen auch nicht effektiv genug kontrolliert werden konnte, so daß die wortbrüchige Partei, bis die andere es bemerkt hätte, die militärische Übermacht besessen hätte. Außerdem besaßen beide in ihren Provinzen Ressourcen zu Neuaushebungen, so daß einer sich durch parallel zu der Heeresauflösung erfolgende Aushebungen das militärische Übergewicht verschaffen konnte. Jedoch hätte bei einer Nichtdurchführung der Heeresauflösung die andere Seite ihren Machtverlust kaum durch Neuaushebungen ausgleichen können, da dann unerfahrene Rekruten gegen Veteranen angetreten wären. Schließlich hätte Caesar noch die Möglichkeit gehabt, im Stile des Sertoriusaufstandes eine erneute Revolte ausbrechen zu lassen. Die einzige halbwegs sicher durchführbare Möglichkeit wäre wohl gewesen, wenn beide ihre Heere in Zeitabständen, die eine beiderseitige effektive Kontrolle der Fortschritte ermöglicht hätten, stufenweise abgebaut hätten. Diese Aktion hätte jedoch relativ lange angedauert, so daß die Optimaten hätten fürchten müssen, daß Caesar das zweite Konsulat hätte erlangen können, bevor sein Heer wirksam reduziert gewesen wäre.

Die Annahme der Forderung Curios nach beiderseitiger Entwaffnung wurde jedoch anscheinend durch den Abbruch der Sitzung verhindert.49 Im Gegenzug dazu wurden alle anderen Vorschläge bezüglich der Provinzen durch hartnäckige Interzessionen verhindert, so daß aufgrund des Beschlusses, vor der Vergabe der Provinzen keine anderen Themen zur Beratung zuzulassen, alle Staatsgeschäfte lahmgelegt waren und Caesar weiterhin Heer und Provinz behalten konnte.50 Zwar mochte Curios Vorschlag der augenblicklichen strategischen Sachlage gerecht werden, aber die Durchführungsweise mußte den Konflikt zwischen den Parteien in Rom verschärfen. Denn seine Beharrlichkeit konnte er wohl dadurch rechtfertigen, daß die Mehrheit des Senats dem zustimmen würde, aber zugleich hätte er einsehen müssen, daß durch die realpolitischen Machtstrukturen ein senatus consultum im Sinne dieser Forderung niemals hätte durchkommen können. Wenn er aber trotz dieser Umstände auf seiner Forderung beharrte, mußten seine Bemühungen auf einen faktischen Stillstand der Staatsgeschäfte hinauslaufen. Diesen konnte der Senat nicht wollen. Daher blieben ihm zum einen die Möglichkeit, die Verhandlungen über die Berufung eines Nachfolgers Caesars mindestens solange auszusetzen, bis dieser unter den obstruktionsberechtigten Amtsträgern keinen Anhänger mehr besessen hätte, was eher unwahrscheinlich war, oder bis Caesar Konsul geworden wäre, was aus der Sicht der Optimaten einen unzumutbaren Zustand und das Ende der res publica bedeutet hätte, da er dann das Heer auch während des Konsulats hätte behalten können. Die Alternative bestand darin, die Blockade der obstruierenden Amtsinhaber zu durchbrechen. Dazu bot die Verfassung recht wenig Mittel, da sie im Normalfall keine die Obstruktionen relativierenden Instanzen kannte. Die einzige Ausnahme bestand im senatus consultum ultimum, das jedoch selber eine Durchbrechung der Verfassung darstellte, in seiner Anwendung sehr umstritten war und zudem den Ausbruch eines Bürgerkrieges hätte provozieren können. Daher hätte der Senat hinter diesem stehen müssen, wozu jedoch die meisten Mitglieder noch nicht bereit waren (s. in C) II.) a) Die Ereignisse im Rahmen der „Schwertübergabe“ und ihre Rechtmäßigkeit bzw. Rechtfertigbarkeit). Aber neben diesem Notstandsbeschluß gab es noch die gängige Methode des „Verhandelns mit den Tribunen“, indem man den oder die Interzedierenden unter Druck setzte und mit der Suspendierung vom Amt drohte. Jedoch war sie aufgrund der Eigenständigkeit der Institution des Volkstribunates gegenüber den anderen Verfassungsorganen verfassungswidrig und konnte deswegen nur durchgesetzt werden, wenn der Senat in sich einig und politisch stark war, was aber nicht der Fall war. Daher wurde zwar von Marcellus im Juni ein entsprechender Antrag vor dem Senat gestellt, dieser aber abgelehnt.51 Somit duldete der Senat weiterhin indirekt, daß Caesar sich im Besitz seiner Provinzen und seines Heeres um das Konsulat bewerbe,52 während den Caesargegnern „damit für eine Weile der Wind aus den Segeln genommen“53 worden war.

Aufschub erhielt die ganze Angelegenheit aber vor allem durch die außenpolitische Lage, bezüglich der sich immer stärkere Spannungen abzeichneten. Denn ein Angriff der Parther als Rache für die Übergriffe des Crassus schien nun bedrohlich nahe zu sein, und zwar so nahe, daß zeitweilig größere Befürchtungen bezüglich eines Partherkrieges als bezüglich des Ausbruches eines Bürgerkrieges durch Caesar gehegt wurden.54 Manche versuchten sogar eine Machtprobe bzw. einen Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius dadurch zu vermeiden, daß sie vorschlugen, einen von beiden mit einem Heer nach Syrien zu schicken. Dies stieß aber auf den Widerstand der radikalen Optimaten, da entweder Caesar so sein Heer rechtmäßig hätte behalten können oder Pompeius nach seinem Abzug aus der unmittelbaren Umgebung Roms nicht mehr direkt als Kampfmittel gegen Caesar hätte angewandt werden können und zudem außerhalb ihrer Kontrolle gewesen wäre, so daß er sich wieder mit Caesar hätte einigen können.55 Schließlich wurden Caesar und Pompeius dazu verpflichtet, von ihren Streitkräften jeweils eine Legion für den Partherkrieg zur Verfügung zu stellen.56 Dieser Beschluß ermöglichte es Pompeius, seine Legion, die er Caesar ausgeliehen hatte (Dio 40,65,1), wieder ohne allzu große Unbilligkeit zurückzufordern, um durch deren Entsendung seiner Verpflichtung bezüglich des Partherkrieges nachzukommen (Dio 40,65,3). Dazu hatte ihn der Senat nämlich schon am 22.07.51 aufgefordert (Cic. fam. 8,4,4), ohne daß er dem nachgekommen war, so daß dieses Thema für das Verhältnis zwischen Optimaten und Pompeius eine gewisse Belastung darstellen mußte.57 Somit konnten ihn weder die Optimaten verdächtigen, daß er sich zusammen mit Caesar eine Machtbasis in Gallien verschaffen wolle, noch mußte er Caesar gegenüber einen offenen Bruch der Beziehungen begehen, da es sich hierbei um die Abberufung zu einer zweckgebundenen Aufgabe gegen einen äußeren Feind handelte.58 Caesar glich diese Heeresreduzierung allerdings auch sehr schnell wieder durch Neuaushebungen aus.59

Die Situation veränderte sich jedoch im Sommer wieder, als sich die Lage in Syrien entspannt hatte (Cic. fam. 2,17,5) und Pompeius schwer erkrankt war (Plut. Pomp. 57,1). Dies bedeutete nämlich, daß der entscheidende Machtfaktor der Optimaten zumindest zeitweilig nicht mehr zur Verfügung stand, ja es mußte sogar befürchtet werden, daß Pompeius als Gegengewicht zu Caesar vollkommen ausfallen würde, so daß sie diesem dann ausgeliefert gewesen wären. Zusätzlich hielt sich Caesar auch noch entgegen seinen bisherigen Gewohnheiten in Oberitalien auf (s. in C) II.) a) Die Ereignisse im Rahmen der „Schwertübergabe“ und ihre Rechtmäßigkeit bzw. Rechtfertigbarkeit). Aufgrund dieser Situation waren die Befürchtungen, daß er einen Überraschungsangriff plane, nicht gerade abwegig.60 So mußte den Optimaten klar werden, daß sie ohne Pompeius und sein Heer nichts gegen Caesar vermochten, zugleich aber auch ihm ausgeliefert waren. Dabei mußte auch die Tatsache, daß Caesar eine Heeresmacht besaß, die sie mit ihren eigenen Machtmitteln nicht mehr bekämpfen konnten, durch diese Erfahrung endgültig unerträglich worden sein, so daß sie, solange sie noch die Möglichkeit in Form eines ihnen zur Verfügung stehenden Feldherrn mit entsprechender Heeresmacht besaßen, in der schnellstmöglichen „Entwaffnung“ Caesars mit allen Mitteln ihr vorrangiges Streben suchen mußten, auch wenn es dadurch zum Konflikt kommen würde.

 

 

Anmerkungen:

31 Meier (1982), p. 410; s.a. Meyer (1922), p. 253; Miltner (1952), p. 2171; Gelzer (1959), p. 189; Raaflaub (1974)a, pp. 28-29.

32 Suet. Iul. 29,1; s.a. Meier (1982), p. 407.

33 Lacey (1961), pp. 318-320.

34 Sanequam [sc. Curio] incutit multis, qui eum facilitatemque eius non norunt, magnum metum; sed, ut spero et volo, et ut se fert ipse, bonos et senatum malet. Totus, ut nunc est, hoc scaturit. Huius voluntatis initium et causa est, quod eum non mediocriter Caesar, qui solet infimorum hominum amicitias sibi qualibet impensa adiungere, valde contempsit. (Cic. fam. 8,4,2); s.a. Vell. 2,48,4.

35 Holmes (1923), Bd. II, p. 245; s.a. Meyer (1922), pp. 260-261; Maschkin (1954), p. 24; Lacey (1961), pp. 319-320; Gruen (1974), p. 472; Meier (1982) p. 408.

36 Gruen (1974), p. 471.

37 Levissime enim, quia de intercalando non obtinuerat, transfugit ad populum et pro Caesare loqui coepit; legemque viariam, non dissimilem agriae Rulli, [...] iactavit. (Cic. fam. 8,6,5); s.a. Cic. fam. 2,13,3 & Dio 40,62,1-2; zur lex viaria s.a. Rotondi (1912), p. 413.

38 Lacey (1961), pp. 325-326 & 329.

39 App. civ. 2,27,102; s.a. Martin (1965), p. 111.

40 Gruen (1974), pp. 474 & 477-478 c. p. 474 n. 88.

41 Meyer (1922), p. 262; s.a. Holmes (1923), Bd. II, pp. 246-247; Raaflaub (1974)a, pp. 28-29; Meier (1982), p. 410; Uttschenko (1982), p. 187.

42 Meier (1982), p. 413; s.a. Meyer (1922), p. 269.

43 Meyer (1922), p. 253.

44 Christ (1993), p. 232.

45 Nam Gaius Curio tribunus plebis cum Caesaris causam dignitatemque defendendam suscepisset, saepe erat senatui pollicitus, si quem timor armorum Caesaris laederet, quoniam Pompei dominatio atque arma non minimum terrorem foro inferrent, discederet uterque ab armis exercitusque dimitteret; fore eo facto liberam et sui iuris civitatem. (Hirt. Gall. 8,52,4); s.a. Dio 40,62,3-4 & App. civ. 2,27,104-105 & Plut. Caes. 30,1-2 & Pomp. 58,3; s.a. Marsh (1963), pp. 224-225; Meyer (1922), p. 269; Meier (1982), p. 420.

46 Caes. civ. 1,4,5 & App. civ. 2,28,111; s.a. Raaflaub (1974)a, pp. 165-166.

47 Raaflaub (1974)a, pp. 139-140.

48 Marsh (1963), p. 225.

49 Neque hoc tantum pollicitus est, sed etiam per se discessionem facere coepit; quod ne fieret, consules amicique Pompei iusserunt atque ita rem moderando discesserunt. (Hirt. Gall. 8,52,5).

50 ...e quibus intellegebam Curionis nostri constantia omnia potius actum iri quam de provinciis. (Cic. Att. 6,2,6); s.a. Cic. fam. 2,13,3; s.a. Meyer (1922), p. 264; Holmes (1923), Bd. II, p. 247; Raaflaub (1974)a, p. 29.

51 Voles, Cicero, Curionem nostrum lautum intercessionis de provinciis exitum habuisse. Nam cum de intercessione referretur, quae relatio fiebat ex senatus consulto, primaque M. Marcelli sententia pronuntiata esset, qui agendum cum tribunis plebis censebat, frequens senatus in alia omnia iit. (Cic. fam. 8,13,2); s.a. Cic. Att. 7,7,5; s.a. Meier (1982), p. 411; Meyer (1922), p. 264; Marsh (1963), p. 226.

52 Gelzer (1960), p. 165.

53 Raaflaub (1974)b, p. 301.

54 Cic. fam. 15,1,2 & 15,3,1 & 15,9,3 & Att. 5,18,1 & 6,15,14; s.a. Lacey (1961), pp. 323-324.

55 Si alter uter eorum ad Parthicum bellum non eat, video magnas impendere discordias, quas ferrum et vis iudicabit. (Cic. fam. 8,14,4); Sed de Parthorum transitu nuntii varios sermones excitarunt. Alius enim Pompeium mittendum, alius ab Urbe Pompeium non removendum, alius Caesarem cum suo exercitu, alius consules, nemo tamen ex senatus consulto privatos. (Cic. fam. 8,10,2); ...cum Pompeius propter metum rerum novarum nusquam dimittatur, Caesari nullus honos a senatu habe<a>tur... (Cic. Att. 5,21,3); s.a. Gelzer (1960), p. 161; Nissen (1881), pp. 69-70; Meyer (1922), p. 258; Gelzer (1959), pp. 187-188; Gelzer (1969), p. 238; Gruen (1974), p. 470.

56 ...Καίσαρα καὶ Πομπήιον τέλος ἓν στρατιωτῶν ἐς Συρίαν ἑκάτερον πέμψαι φυλακῆς οὕνεκα διὰ τὴν Κράσσου συμφοράν. (App. civ. 2,29,114); s.a. Dio 40,65,2; s.a. Meier (1982), p. 412; Holmes (1923), Bd. II, p. 247; Adcock (1962), p. 632.

57 Sealey (1957), p. 98; s.a. Holmes (1923), Bd. II, p. 242.

58 Gruen (1974), pp. 465-466.

59 Dio 40,65,4; s.a. Holmes (1923), Bd. III, pp. 354-355; Meier (1982), p. 412; Adcock (1962), p. 632.

60 Miltner (1952), p. 2173; s.a. Hofmann (1857), pp. 94-95; Meusel (1906), p. 8.

 

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