Dr. Christian A. Caroli – د. كْرِسْتْيَان أ. كَارُلِي

Auf dem Weg zum Rubikon

Caroli: Auf dem Weg zum Rubikon (Coverbild)

Christian A. Caroli:

Auf dem Weg zum Rubikon – Die Auseinandersetzungen zwischen Caesar und seinen politischen Gegnern 52-49 v. Chr.
 

Konstanz 2008 (badawi - artes afro arabica)
 

Umfang: X + 113 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-25-0

Preis (bis 10/2015): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015): EUR 14,95 (inkl. 7% MwSt.)

 

 

C) Die politischen Auseinandersetzungen im Vorfelde des Ausbruches des Bürgerkrieges

II.) Der erste Schritt zum Bürgerkrieg – Die „Schwertübergabe“ und ihre Folgen

c) Die Agitationen gegen die „Schwertübergabe“ und ihre Folgen

Da die Truppen sich außerhalb des pomerium befanden und dort auch die der „Schwertübergabe“ nachfolgenden Aushebungen stattfanden, konnten die Tribunen, deren Amtsgewalt sich verfassungsrechtlich auf das Stadtgebiet beschränkte,154 offiziell nicht dagegen einschreiten. Dafür versuchten sowohl Curio in den letzten Tagen, die ihm noch von seiner Amtszeit als Volkstribun verblieben waren, als auch Antonius, der am 10.12.50 sein Volkstribunat antrat, die Aufrüstung des Pompeius zu hintertreiben, um die eigenmächtige Beauftragung des Marcellus, die sie ja aus ihrer eigenen Amtskompetenz nicht rückgängig machen konnten, „doch weitgehend unwirksam zu machen“.155 In contiones unternahmen sie heftigste verbale Attacken gegen Pompeius, der aufgrund der Schwertübernahme und seiner Aushebungen als der Aggressor hingestellt wurde,156 riefen die Konsuln zu einem Edikt auf, das den Gehorsam gegenüber dem Aushebungsbefehl des Pompeius verbieten sollte, vertraten die Politik der gleichzeitigen Entwaffnung beider Feldherren (Plut. Pomp. 59,2) und forderten die Verschiffung der beiden für den Partherkrieg bestimmten Legionen nach Syrien (Plut. Ant. 5,2).157 Curio reiste außerdem sofort nach seiner Amtsniederlegung nach Gallien158 und riet Caesar dort angeblich zum Krieg.159 Pompeius mußte zu der Überzeugung kommen, daß ein Krieg mit Caesar unvermeidbar sei, da von diesem, falls er die res publica unter seine Kontrolle bekommen sollte, nichts Gutes erwartet werden könne, wenn sich schon seine Anhänger so unmäßig verhielten.160

Hier stellt sich jedoch die Frage, warum die caesarfreundlichen Volkstribunen nicht den Senat, der entsprechende Anträge des Marcellus noch Anfang Dezember abgelehnt hatte, zusammenberiefen, um gegen die „Schwertübergabe“ und die daraufhin erfolgten Aushebungen Beschwerde einzulegen. Offenbar konnte aber aufgrund der vollendeten Tatsachen nur noch eine moralische Verurteilung erwartet werden, was jedoch wohl auch recht unwahrscheinlich war, da der Senat sich zu einem allein gegen seinen Beschützer Pompeius gerichteten Beschluß hätte durchringen müssen. So verlegten sich die Volkstribunen auf die Politik des „Drucks der Straße“ und propagierten vor dem Volk weiterhin ihre Politik der gleichzeitigen Waffenniederlegung.161 Dies steigerte jedoch wiederum die Entschlossenheit ihrer führenden Gegner, bei denen die Vorgehensweise der caesarfreundlichen Volkstribunen Erinnerungen an die noch nicht allzulange vergangenen Jahre der Anarchie in Rom hervorrufen mußte, so daß die Stimmung am Neujahrestag von 49 besonders gespannt war, als Lentulus nach einer fast einmonatigen Sitzungspause die erste Senatssitzung unter seinem Konsulat eröffnete.162

 

 

Anmerkungen:

154 Mommsen (1887-1888), Bd. I, p. 270.

155 Raaflaub (1974)a, p. 60.

156 Habebamus autem in manibus Antoni contionem habitam X Kal. Ian., in qua erat accusatio Pompei usque a toga pura, querela de damnatis, terror armorum. (Cic. Att. 7,8,5); Dio 40,66,5.

157 Raaflaub (1974)a, p. 31; s.a. Meyer (1922), pp. 276-280 passim; Gruen (1974), p. 488; Meier (1982), p. 416.

158 Κουρίωνι δ’ οὐκ ἦν μὲν ὑπὲρ τὴν πόλιν ἐξουσία τις (οὐδὲ γὰρ προϊέναι τῶν τειχῶν τοῖς δημάρχοις ἐπίεται), ὠλοφύρετο δ’ ἐν τῷ δήμῳ τὰ γιγνόμενα καὶ τοὺς ὑπάτους ἠξίου κηρύσσειν μηδένα πω καταλέγοντι πείθεσθαι Πομπηίῳ. Οὐδὲν δὲ ἀνύων, ἐπεί οἱ καὶ ὁ τῆς δημαρχίας χρόνος ἔλεγε, δείσας ὑπὲρ ἑαυτοῦ καὶ ἀπογνοὺς ἔτι δύνασθαι βοηθεῖν τῷ Καίσαρι, κατὰ σπουδὴν ἐχώρει πρὸς αὐτόν. (App. civ. 2,31,123); Dio 40,66,5.

159 Κουρίωνι μὲν δὴ συγκαλεῖν ἐδόκει τὸν στρατὸν ἅπαντα ἤδη καὶ ἄγειν ἐπὶ Ῥώμης... (App. civ. 2,32,125).

160 In quibus ille [sc. Pompeius] „Quid censes“ aiebat „facturum esse ipsum [sc. Caesarem], si in possessionem rei publicae venerit, cum haec quaestor eius infirmus et inops audeat dicere?“ Quid multa? Non multo non expetere pacem istam sed etiam timere visus est. (Cic. Att. 7,8,5 (Forts. von n. 156)); s.a. Meier (1982), p. 416; Ottmer (1979), pp. 52-53.

161 Raaflaub (1974)a, p. 60.

162 Raaflaub (1974)a, p. 31.

 

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