Auf dem Weg zum Rubikon
Christian A. Caroli:
Auf dem Weg zum Rubikon – Die Auseinandersetzungen zwischen Caesar und seinen politischen Gegnern 52-49 v. Chr.
Konstanz 2008 (badawi - artes afro arabica)
Umfang: X + 113 Seiten • Format: 24 x 17 cm • ISBN 13: 978-3-938828-25-0
Preis (bis 10/2015): EUR 29,95 (inkl. 7% MwSt.) • Preis (ab 11/2015): EUR 14,95 (inkl. 7% MwSt.)
C) Die politischen Auseinandersetzungen im Vorfelde des Ausbruches des Bürgerkrieges
II.) Der erste Schritt zum Bürgerkrieg – Die „Schwertübergabe“ und ihre Folgen
a) Die Ereignisse im Rahmen der „Schwertübergabe“ und ihre Rechtmäßigkeit bzw. Rechtfertigbarkeit
Gegen Ende November 50 kam es zu weiteren Konflikten, als der Zensor App. Claudius versuchte, Curio aus dem Senat zu entfernen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am Widerspruch seines Kollegen Piso, des Schwiegervaters Caesars, und des Konsuls Aemilius Paullus. Daraufhin berichtete der in dieser Auseinandersetzung unterlegene Zensor sein Urteil unter gröbsten Beleidigungen vor dem Senat, was zu einem tätlichen Übergriff Curios gegen ihn führte. Der Konsul Marcellus reagierte auf diesen Vorfall mit einem Antrag auf eine offizielle Rügung Curios oder gar dessen Suspendierung vom Amt. Diesbezüglich unterstellte sich Curio auch bereitwillig dem Senat, indem er erklärte, nur das Beste für den Senat zu wollen, und der Antrag des Marcellus wurde vom Senat abgelehnt.89 Dieser Antrag mußte das innenpolitische Klima, mit dem es schon vorher nicht zum Besten stand, nur noch weiter verschlechtern. Denn bei einem derartig schwachen und uneinigen Senat war wohl nicht zu erwarten, daß dieser einer Suspendierung des Volkstribunen zustimmen würde (s. Dio 40,64,2 (s. n. 89)), nachdem er sich im gleichen Jahr auch nicht zur Taktik des „Verhandelns mit dem Tribun“ hatte durchringen können, obwohl dies das üblichere Mittel des Umgangs mit allzu hinderlichen Tribunen darstellte und die Suspendierung ebenso dem Prinzip der sacrosanctitas der Volkstribunen zuwiderlief.
Kurz darauf, nämlich am 01.12.50, forderte Marcellus unter verbalen Attacken gegen Caesar im Senat den Beschluß, daß dem Eroberer Galliens ein Ultimatum zur Entlassung seines Heeres und zum Rücktritt als Statthalter gestellt werden solle, nach dessen unerfülltem Verstreichen dieser zum hostis erklärt werden solle.90 Dieses Ansinnen war als solches nicht illegal, da Caesars Statthalterschaft abgelaufen war und die „Weigerung der Abgabe des Commandos“ zu den Kompetenzüberschreitungen eines Statthalters gehörte und damit als perduellio angesehen werden konnte.91 Schließlich stellte dieser Vorgang aufgrund der Position des Statthalters in seiner Provinz einen faktischen Abfall, oder moderner ausgedrückt, eine Separation der Provinz dar, da der legalen Regierung dadurch die Verfügungsgewalt über die Provinz und ihre Angelegenheiten entzogen wurde, während der Statthalter ein eigenes Herrschaftsgebilde institutionalisierte. Abgesehen von den Vorfällen der vorangegangenen Tage beunruhigten Marcellus Caesars Reise durch Gallia cisalpina im Frühsommer 50, die entgegen dessen bisherigen Gewohnheiten stattfand (Hirt. Gall. 8,50,1) und bei der er überall triumphal empfangen worden war (Hirt. Gall. 8,51), sowie seine Heerschau (Hirt. Gall. 8,52,1), seine Heeresauffrischungen, in denen er kriegsbediente Lücken durch Aushebungen ausbesserte, und seine Kriegsproduktion. Zudem kursierten Gerüchte, gemäß denen Caesar mehrere Truppen über die Alpen ins diesseitige Gallien verschoben haben sollte.92 Curio reagierte darauf in seiner gewohnten Weise, indem er die gleichzeitige Niederlegung der Kommandos von Caesar und Pompeius beantragte. Marcellus ging scheinbar darauf ein, verlangte jedoch getrennte Abstimmungen über jeden von beiden.93 Dabei sprach sich die Senatsmehrheit für den Rücktritt Caesars und gegen den des Pompeius aus. Damit konnte Marcellus den Eindruck vermitteln, daß Curios Willen nicht dem mehrheitlichen Willen des Senats entspreche. Denn der Senat konnte faktisch nur so abstimmen. Bei der Abstimmung über den Rücktritt Caesars wäre nämlich ein Votum zugunsten Caesars einer Anerkennung von dessen Forderungen und einem Einverständnis zu der Behinderung sämtlicher Staatsgeschäfte durch diesen und seine Anhänger gleichgekommen. Eine alleinige und mit den Angelegenheiten bezüglich Caesars unverbundene Aufforderung an Pompeius, daß er sein Heer entlassen solle, hätte dagegen eine Aufkündigung des Bündnisses mit ihm als dem aktuellen und auf absehbare Zeit einzig möglichen Garanten einer geregelt ablaufenden res publica gegenüber Caesar bedeutet.94 Schließlich konnte Curio noch durchsetzen, daß in einem weiteren Durchgang über den gemeinsamen Rücktritt von Caesar und Pompeius abgestimmt wurde. Für diesen wurde mit 370 zu 22 Stimmen95 gestimmt. Die Annahme dieses Antrages konnte nur dadurch verhindert werden, daß die Senatssitzung vor der endgültigen Feststellung des Abstimmungsergebnisses abgebrochen wurde.96 Curio wurde von den Massen als der Erretter aus den drohenden Gefahren bejubelt.97 Anhand dieses Ergebnisses kann auch ein gewisses Stimmungsbild der Senatsmehrheit zu diesem Zeitpunkt abgelesen werden. Denn diese war anscheinend an einer politischen Ausschaltung Caesars interessiert oder sah zumindest die Notwendigkeit seiner Absetzung und nahm deswegen sogar eine dazu notwendige Machtposition des Pompeius in Kauf. Trotzdem wollte sie eine Eskalation der Auseinandersetzungen bis zu einem Bürgerkrieg hin vermeiden und bevorzugte deswegen die gleichzeitige Entmachtung beider, um den Frieden zu erhalten, zumal da dann auch Pompeius keine potentielle Gefahr mehr darstellen konnte.98
An einem der folgenden Tage fand eine weitere Senatssitzung statt, und zwar wie die am 01.12. innerhalb des pomerium (Plut. Pomp. 58,5), anscheinend um die Unabhängigkeit des Senats gegenüber Pompeius bei den Beschlüssen über diesen und Caesar zu demonstrieren.99 In dieser Zusammenkunft des Senats beantragte Marcellus, daß die verfügbaren Truppen, also v.a. die beiden ursprünglich für den Partherkrieg bestimmten Legionen, gegen Caesar als Landesfeind entsandt werden sollen, und verwies dabei auf die seit mehreren Wochen kursierenden Gerüchte eines Aufmarsches Caesars an der Grenze zu Italia. Curio interzedierte jedoch sofort gegen diesen Antrag und konnte auch die Unbegründetheit der Behauptung des Marcellus glaubhaft machen (App. civ. 2,31,121). Daraufhin sah sich Marcellus in der Meinung, daß der Senat anscheinend trotz seiner Verpflichtung aus eigenem Antrieb nichts zum Schutze der res publica unternehmen wolle, genötigt, in seiner Funktion als Konsul selbständig zu handeln, um die Sicherheit des Gemeinwesens zu gewährleisten. In diesem Sinne übertrug er aus eigener Machtvollkommenheit und ohne jegliche Ermächtigung durch den Senat den Schutz der res publica dem sich außerhalb des pomerium aufhaltenden Pompeius (Dio 40,64,4 & Plut. Pomp. 58,5), indem er ihm der Überlieferung nach ein symbolisches Schwert überreichte. Zu diesem Zwecke beauftragte Marcellus diesen, alle verfügbaren Truppen, also vornehmlich die beiden zum Partherkrieg bestimmten Legionen, zu übernehmen (Hirt. Gall. 8,55,1 (s. n. 118) & Dio 40,64,4) und weitere Kontingente durch Aushebungen in Italia zu schaffen. Pompeius nahm diesen Auftrag unter der Bemerkung εἰ μή τι κρεῖσσον (App. civ. 2,31,122), die u.U. auf das Werk von Asinius Pollio zurückgeht100 und damit authentisch sein könnte, an101 und begann wenige Tage später mit den Aushebungen, ohne auf eine weitere Legitimation zu warten (Dio 40,66,4 & Plut. Pomp. 59,2). Damit holte er sich die Mißbilligung der Freunde Caesars, großer friedliebender Kreise und sogar vieler Senatoren und Ritter.102
Diese Vorgänge stellten eine „von der Verfassung nicht vorgesehene Improvisation“103 dar, die sich höchstens aus der nominell unbeschränkten Vollmacht eines Konsuls und der allgemeinen Verpflichtung jedes Bürgers, bei unmittelbar drohender Gefahr notfalls ohne Zustimmung des Senats vorzugehen, herleiten läßt. Jedoch war diese „Vollmacht mit der Zeit de facto schon weitgehend aufgehoben“ worden, so daß diese Aktion wohl „äußerst fraglich erscheint“. Außerdem entsprach diese Aktion kaum dem Willen der Senatsmehrheit, die einen Bürgerkrieg unbedingt vermeiden wollte (Cic. Att. 7,6,2 & 7,7,5) und so sogar dafür stimmte, beide Machthaber gleichzeitig zu entwaffnen, während jegliche größere Rüstungsaktion ein nicht zu vernachlässigendes Risiko eines Kriegsausbruches darstellte.104 Denn ab dem Augenblick eines Beschlusses von Aushebungen konnte, sobald Caesar seine Truppen mobilisiert hatte, angesichts der immensen Rekrutierungsbasis in Italia die Zeit im großen und ganzen nur noch gegen diesen laufen, da seine Möglichkeiten zu Aushebungen wesentlich geringer waren (s. in C) II.) b) Die „Schwertübergabe“ und die strategische Lage). Des weiteren wurde durch diesen Quasibeschluß die Institution der tribunizischen Interzession, die außerhalb des Wirkungsbereiches eines senatus consultum ultimum grundsätzlich galt, und damit die wesentliche Verfassungsbasis der plebejischen Mitbestimmung unterminiert.105 Zudem bedurfte es innerhalb von Italia normalerweise eines senatus consultum, damit ein Träger eines imperium Aushebungen vornehmen durfte.106 Schließlich lief dieser Vorgang der Institution des senatus consultum ultimum zuwider. Somit stellte die „Schwertübergabe“ eine Aufforderung des Marcellus an Pompeius dar, eine verfassungswidrige Handlung zu begehen, so daß sie „kein staatsrechtlicher Akt“, sondern „eine Theaterscene“ war, zumal da sonst kein derartiger Fall überliefert ist.107 Sie wurde erst durch das senatus consultum ultimum vom 07.01.49108 im nachhinein legitimiert.109 Marcellus versuchte dieses Manko anscheinend durch die Verwendung einer dem senatus consultum ultimum entsprechenden Formel110 zu beheben. Denn dadurch betonte er, daß die drohende Gefahr durch Caesar und sein Militärpotential und ein bevorstehender Angriff von diesem in absehbarer Zeit so offensichtlich seien, daß es normalerweise die Aufgabe des Senats wäre, diesen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Da aber der Senat dazu nicht in der Lage sei, falle diese Aufgabe ihm als römischem Bürger, aber insbesondere als mit imperium versehenem Konsul, zu. Somit stellte er sich in die Tradition des Scipio Nasica, der 133 bei den Wirren um Ti. Gracchus die Initiative zu dessen Bekämpfung ergriffen hatte, obwohl er nur ein privatus gewesen war. Jedoch hatte sich Marcellus trotz seiner Position als Konsul nicht in der Lage gesehen, selber gegen Caesar vorzugehen, und übertrug deswegen diese Aufgabe an den Konsularen Pompeius, der die bessere militärische Erfahrung und die stärkeren Machtmittel besaß und als einziger dieser Aufgabe gewachsen zu sein schien. Um ein Fortleben dieser Aktion auch nach dem Ende seines bald auslaufenden Konsulats für zumindest das folgende Jahr zu gewährleisten, nahm er seine beiden Nachfolger mit.111
Die „Schwertübergabe“ stellte höchstwahrscheinlich einen Versuch des Marcellus dar, die Senatsmehrheit durch vollendete Tatsachen auf eine „harte Linie“ gegenüber Caesar zu lenken.112 Auch entsprach dies vollkommen der Intention der radikalen Optimaten, die nach mehrfacher Demütigung durch Caesar und seine Anhänger alles daran setzten, diesen zu stürzen.113 Dieses Vorhaben hatte jedoch immer den Widerstand der Senatsmehrheit gefunden, die zur Erhaltung von Frieden und materieller Sicherheit bereit gewesen war, Caesar die gewünschten Zugeständnisse zu machen,114 so daß die Caesargegner zur Durchsetzung ihres Vorhabens eine Kursänderung der Senatsmehrheit hatten bewirken müssen (Caes. civ. 1,22,5). Selbst die Annahme der Politik Curios, daß allein ein Gleichgewicht der beiden Widersacher die Freiheit des Staates und die Herrschaft des Senates garantieren würde (s. in C) I.) b) Die Debatten vom März bis November 50 – Verbales Vorspiel und Stillstand auf dem Weg in den Bürgerkrieg), mußte den Optimatenführern, die mit der Hilfe des Pompeius Caesar zu Fall bringen wollten (Cic. Att. 7,3,4 & App. civ. 2,29,112), als ein politischer Selbstmord ihrer selbst und als die Aufgabe der Vorrangstellung des Senats innerhalb der res publica erscheinen, da Caesar dann indirekt gesiegt hätte (s. unten). Indem die radikalen Optimaten sich in ihrem politischen Vorgehen aber von einem derartigen Haß leiten ließen, mußte ihre Sache äußerst unglaubwürdig erscheinen.115 Außerdem hatte die Senatsmehrheit in ihrem unbedingten Willen zum Frieden Caesar gegenüber Schwäche gezeigt, so daß dieser von ihr kein hartes Durchgreifen befürchten mußte. Hätte sie dagegen von Anfang an eine Politik der Entschiedenheit und Stärke verfolgt, so hätte Caesar vielleicht eher zu weiterreichenden Konzessionen bewegt werden können,116 wie es sich dann Anfang Januar 49 bedingt zeigen sollte. Der wahrscheinlich beste Weg wäre also gewesen, wenn der Senat eine konsequente, zugleich aber auch von Sachlichkeit geprägte Politik betrieben hätte, aufgrund derer Caesar auch damit rechnen mußte, daß im Ernstfall ohne größeres Zögern durchgegriffen werden würde. Da der Senat aber so lange eine derartige Schwäche gezeigt hatte, mußte dieser Kurswechsel eher die Eskalation begünstigen, da Caesar immer noch hoffen konnte, daß er mit seiner bisher so erfolgreichen Zermürbungstaktik doch wieder die Oberhand in der Politik gewinnen könne, während der Senat durch einen derartig drastischen Kurswechsel in diesem späten Stadium der unbedingten Mobilisierung selber nur noch eine Politik der Eskalation betreiben konnte. Er konnte auch in keiner Weise mehr nachgeben, da er sonst vollends unglaubwürdig hätte erscheinen müssen. So läßt sich auch erklären, warum in den zeitgenössischen Zeugnissen Ciceros keine weitere Aufregung über die „Schwertübergabe“ festzustellen ist,117 nachdem sie unwiderruflich erfolgt war.
Caesar beklagte sich bezüglich der „Schwertübergabe“, daß die beiden Legionen, die er für den Partherfeldzug abgegeben hatte, von seinen Gegnern zweckentfremdet und er bezüglich der Legionen von diesen getäuscht worden sei, indem seine eigenen ehemaligen Truppen das Kernkontingent der Mobilisierung gegen ihn bildeten.118 Mit diesen Befürchtungen Caesars bezüglich eines gegen ihn gerichteten Einsatzes seiner beiden ehemaligen Legionen und der damit verbundenen Gefahr eines Bürgerkrieges sollten am 01.01.49 auch die beiden gemäßigten Senatoren M. Calidius und M. Caelius Rufus ihren Antrag vor dem Senat, daß Pompeius zur Entspannung der Lage nach Spanien aufbrechen solle, begründen. Es sollte jedoch nicht einmal zu einer Abstimmung darüber kommen.119 Die beiden ursprünglich für den Partherkrieg vorgesehenen Legionen schickte Pompeius aber schon im Dezember zur Entspannung der Lage nach Luceria weg (s. Oros. 6,15,1), obwohl dies ihn gegenüber Caesar in eine schlechtere strategische Lage brachte, da er sie nun nicht einmal mehr zu einer geordneten Räumung Roms benutzen konnte.120 Eine andere Vermutung besteht darin, daß er bereits an einen Rückzug aus Italien dachte (s. in C) II.) b) Die „Schwertübergabe“ und die strategische Lage) und es außerdem für äußerst bedenklich hielt, die ehemaligen Legionen Caesars gegen ihren früheren Feldherren einzusetzen,121 zumal da Caesar jedem einzelnen Legionär dieser beiden Legionen ein Abschiedsgeschenk von 1.000 HS überreicht haben soll.122 Des weiteren kann gegen Caesars Vorwurf vorgebracht werden, daß Syrien zeitweilig anscheinend wirklich akut durch die Parther bedroht gewesen war, so daß sich Cicero z.B. damals schon veranlaßt sah, seine Truppen z.T. an der Ostgrenze seiner Provinz Kilikien zu postieren (Cic. fam. 15,1,2 & 15,3,1 & 15,9,3 & Att. 5,18,1). Somit hatte die vom Senat beschlossene Aufforderung an beide Feldherren, jeweils eine Legion für den Partherkrieg abzutreten, durchaus ihre Gründe. Auch dürften die Absichten des Pompeius – abgesehen davon, daß diese Rückforderung es ihm ermöglicht hatte, einer Forderung des Senats nachzukommen, ohne Caesar unbillig zu behandeln – nicht unlauter gewesen sein, als er die an Caesar verliehene Legion als seinen Beitrag zum Partherfeldzug nominiert hatte.123
Caesar nahm auch eine Haltung ein, die eine Reaktion dieser Härte, wie sie in der „Schwertübergabe“ stattfand, nicht zu rechtfertigen schien. Er war während seiner Reise durch Gallia cisalpina (s. oben) und seines Aufenthaltes dort bei allen seinen Truppenverschiebungen und anderen militärischen Aktionen darauf bedacht, jeden Anschein einer militärischen Bedrohung zu vermeiden (Hirt. Gall. 8,52,1-3), so stationierte er angeblich fast alle Truppen jenseits der Alpen (Hirt. Gall. 8,54,4-5). Außerdem hatte er im vorangegangenen Halbjahr mehrmals seinen guten Willen gezeigt, indem er z.B. trotz der unerfreulichen Hintergründe des diesbezüglichen senatus consultum und der Gefahr eines Einsatzes gegen ihn selber die beiden Partherlegionen diskussionslos abgegeben hatte (Hirt. Gall. 8,54,3) oder auch die Interzession Curios gegen Soldzahlungen an die Truppen des Pompeius zurückziehen ließ (Cic. fam. 8,14,4).124 Allerdings setzte er zugleich auch noch nach der Eroberung Alesias seine Neuaushebungen fort, obwohl in Gallien nicht mehr in solchen Ausmaßen gekämpft wurde, daß ein größeres Heer notwendig gewesen wäre.125
Schließlich hatte Caesar unter der Vermittlung des Balbus Verhandlungsgespräche arrangieren lassen, in denen Hirtius mit Pompeius über alle offenen Fragen hätte verhandeln sollen. Diese wurden aber durch die „Schwertübergabe“ vereitelt, indem Hirtius nach der Nachricht dieses Ereignisses jegliche Hoffnung auf eine Vereinbarung zwischen den beiden Kontrahenten verlor und somit eine weitere Verhandlung mit Pompeius für sinnlos hielt, so daß er ohne ein Zusammentreffen mit Pompeius in der Nacht vom 06. zum 07.12. wieder abreiste. Zwar war Caesar auch danach um eine friedliche Lösung des Konfliktes bedacht, jedoch gaben diese Vorgänge Pompeius die letzte Gewißheit darüber, daß der endgültige Abbruch der Beziehungen zwischen ihm und Caesar und damit der Ausbruch eines Bürgerkrieges unvermeidbar sei.126 So schenkte er nun der optimatischen Propaganda einer Zerstörung des Staatsgefüges durch ein zweites Konsulat Caesars Glauben, übernahm den Oberbefehl und begann mit der Rüstung im vollen Maße.127 Damit stellte erst der Abbruch der Gespräche durch Hirtius den endgültigen Abbruch der Beziehungen zwischen Pompeius und Caesar dar.128 Dies bedeutet wiederum, daß die Schwertübergabe und der daraus resultierende Abbruch der Verhandlungen zwischen den beiden Kontrahenten die Fakten für den weiteren Verlauf der Geschehnisse bis zum Ultimatum des Scipio am 01.01.49 schufen und somit den ersten ernsthaften und nahezu irreversiblen Schritt in Richtung Bürgerkrieg darstellten. Provoziert worden war die „Schwertübergabe“ durch Curio. Denn er hatte sich ja nicht nur auf eine einfache Interzession beschränkt, die allein schon den Caesargegnern mit der Zeit über die Maßen lästig werden mußte, sondern er hatte auch einen sachlich gerechtfertigten Gegenvorschlag eingebracht, nämlich den, daß die res publica allein dann frei sein würde, wenn beide Kontrahenten von ihrer Machtposition zurückgetreten sein würden. Sein Vorschlag hatte auch breite Zustimmung in der Bevölkerung Roms und im Senat gefunden, und die Annahme des Vorschlags im Senat hatte mehrmals nur durch den Abbruch der Sitzung verhindert werden können. Dadurch wurde Curio aber den radikalen Optimaten gefährlich, da sie Caesar demütigen und in seiner politischen Existenz vernichten wollten. Dazu durften diesem aber keinerlei Kompromisse, auch nicht in der Form des gleichzeitigen Rücktritts seines Kontrahenten, angeboten werden, zumal da gegen den innenpolitisch mächtigen Eroberer Galliens auch nach dessen Niederlegung von jeglichem imperium ein mächtiger Kontrahent wie Pompeius notwendig sein würde, um ihn endgültig unter Kontrolle zu bekommen und ins Exil zu treiben. Curio selber stellte in diesem Sinne zwar kaum noch ein Risiko dar, da er nur noch bis zum 09.12. sein Tribunat innehaben würde, aber tags darauf würde Antonius Tribun werden und als offensichtlicher Anhänger Caesars u.U. dieselbe Politik weiterverfolgen, so daß es irgendwann nur eine Frage der Zeit geworden wäre, bis die Frustrationstaktik soweit gefruchtet hätte, daß man diesem Ansinnen nachgegeben hätte. Daher ließ sich der Konsul Marcellus als einer der radikalen Optimaten dazu verleiten, in den Verhandlungen um die Absetzung Caesars als Statthalter den ersten offensichtlichen Verfassungsbruch zu begehen, indem er angesichts des alles lahmlegenden Stillstands der Staatsgeschäfte eine Art „Lückentheorie“ bildete, wie sie Caesar schon in seinem Konsulat in der anderen Richtung, nämlich gegen die Optimaten und die Mehrheit des Senats, benutzt hatte (s. in A) II.) a) Caesars Verhalten und Amtsführung während seines ersten Konsulats). Schon in der Kaiserzeit sollte Curio aufgrund seiner Agitationen von einigen Autoren über den Bürgerkrieg den Ruf des Kriegstreibers erhalten.129
Anmerkungen:
89 Dio 40,63,5-64,3: (63,5) Τὸν μέντοι Κουρίωνα μελλήσαντα καὶ αὐτὸν ἀπαλειφθήσεσθαι ἐξῃτήσατο [sc. ὁ Πίσων] μετὰ τοῦ Παύλου, οὗπερ συγγενὴς ἦν· (64,1) καὶ ὃς [sc. ὁ Κλαύδιος] οὐκ ἀπήλλαξε μὲν αὐτὸν διὰ τοῦτο, τὴν μέντοι γνώμην ἣν περὶ αὐτοῦ εἶχεν ἐδημοσίευσεν ἐν τῷ βουλευτερίῳ, ὥστε ἐκεῖνον ἀγανακτήσαντα τὴν ἐσθῆτα αὐτοῦ περιρρῆξαι. Παραλαβῶν οὖν τοῦτον ὁ Μάρκελλος, καὶ νομίσας ἐπί τε τῷ Κουρίωνι καὶ δι’ αὐτὸν καὶ ἐπὶ τῷ Καίσαρι δεινόν τι τὴν γερουσίαν ψηφιεῖσθαι, γνώμας περὶ αὐτοῦ προέθεκεν. (2) Ὁ οὖν Κουρίων τὸ μὲν πρῶτον ἠναντιοῦτο μηδεμίαν περὶ αὐτοῦ γνώμην δοθῆναι· γνοὺς δὲ τὸ πολὺ τῶν βουλευτῶν τῶν τότε παρόντων τοὺς μὲν καὶ φρονοῦντας ὄντως τὰ τοῦ Καίσαρος τοὺς δὲ πάνυ αὐτὸν δεδιότας, ἐπέτρεψέ σφισι διαγνῶναι, (3) τοσοῦτον ὑπειπὼν ὅτι σύνοιδα μὲν ἐμαυτῷ τά τε ἄριστα καὶ τὰ συμφορώτατα τῇ πατρίδι πράττοντι, ὑμῖν μέντοι καὶ τὸ σῶμα καὶ τὴν ψυχὴν παραδίδωμι χρήσασθαι ὅ τι βούλεσθε. Κατηγορήσας οὖν αὐτοῦ ὁ Μάρκελλος ὡς καὶ πάντως ἁλωσομένου, ἔπειτ’ ἐπειδὴ πρὸς τῶν πλειόνων ἀφείθη...; s.a. Meier (1982), pp. 413-414; Meyer (1922), p. 271; Gelzer (1960), p. 166; Raaflaub (1974)b, p. 301.
90 Πρὸς ταῦτα Μαρκέλλου τοῦ ὑπάτου λῳστὴν ἀποκαλοῦντος τὸν Καίσαρα, καὶ ψηφίζεσθαι πολέμιον κελεύοντος εἰ μὴ καταθήσεται τὰ ὅπλα... (Plut. Pomp. 58,4).
91 Mommsen (1899), p. 558.
92 Id. Oct. has dedi litteras, quo die, ut scribis, Caesar Placentiam legiones IIII. (Cic. Att. 6,9,5); Λόγου δ’ ἄφνω ψευδοῦς ἐμπεσόντος, ὅτι τὰς Ἄλπεις ὁ Καῖσαρ ὑπερελθῶν ἐπὶ τὴν πόλιν ἐλαύνοι, θόρυβός τε πολὺς ἦν καὶ φόβος ἁπάντων... (App. civ. 2,31,120); s.a. Cic. Att. 7,1,1.
93 Hirt. Gall. 8,52,5; s.a. Gelzer (1960), pp. 168-170; Hofmann (1857), pp. 94-96; Meyer (1922), p. 272; Holmes (1923), Bd. II, pp. 253-254; Adcock (1932), p. 16; Gelzer (1959), p. 194; Adcock (1962), p. 635; Taylor (1966), p. 159; Raaflaub (1974)a, p. 30; Raaflaub (1974)b, p. 301.
94 Marsh (1963), p. 226.
95 Meier (1966), p. 315 n. 10 sieht in dieser Stimmenverhältnisangabe das Ergebnis der Abstimmung über die Suspendierung Curios. Die Ergebnisse der beiden Abstimmungen dürften sich aber nicht allzu stark voneinander unterschieden haben. Denn wer die Eskalation vermeiden wollte, zog einen gemeinsamen Rücktritt beider Feldherren der alleinigen Absetzung Caesars gegen dessen Willen vor. Desgleichen mußte er auch gegen die Suspendierung Curios stimmen, da dieser eine solche Politik vertrat und zugleich jegliche Politik verhinderte, die allein die Konfrontation gegen Caesar bezweckte. Außerdem hätte die Suspendierung des im Interesse Caesars handelnden Volkstribunen einen Grund für ein kriegerisches Einschreiten Caesars liefern können. Die Befürworter der Konfrontationspolitik mußten jedoch daran interessiert sein, Curio als einen ihren Plänen hinderlichen Volkstribunen auszuschalten oder ihn für seine Behinderung zumindest zu kränken und ein Warnzeichen für jeden, der künftig Caesar unterstützen würde, zu setzen.
96 App. civ. 2,30,118-119: (118) Ἡ βουλὴ δὲ γνώμην ἕκαστον ᾔτει· καὶ ὁ Κλαύδιος πανούργως διῄρει καὶ ἐπυνθάνετο αὐτῶν παρὰ μέρος, εἰ δοκεῖ Καίσαρι πέμπειν διαδόχους καὶ εἰ Πομπήιον τὴν ἀρχὴν ἀφαιρεῖσθαι. Οἳ δὲ τοῦτο μὲν ἀνένευον οἱ πλείστους, Καίσαρι δ’ ἐπεψήφιζον τοὺς διαδόχους. (119) Ἐπανερομένου δὲ τοῦ Κουρίωνος, εἰ ἀμφοτέρους δοκεῖ τὰ ἐν χερσὶν ἀποθέσθαι, δύο μὲν καὶ εἴκοσιν ἀνδράσιν ἀπήρεσκε, τριακόσιοι δὲ καὶ ἑβδομήκοντα ἐς τὸ συμφέρον ἀπὸ τῆς ἔριδος ἐπὶ τὴν τοῦ Κουρίωνος γνώμην ἀπέκλινον, ὅτε δὴ καὶ ὁ Κλαύδιος τὴν βουλὴν διέλυσε βοῶν· „νικᾶτε δεσπότην ἔχειν Καίσαρα“.; Plut. Pomp. 58,4-5.
97 Κἀκεινος [sc. ὁ Κουρίων] μὲν ὡς νενικηκὼς λαμπρὸς ὑπὸ χαρᾶς εἰς τὸν δῆμον ἐξήλατο, κρότῳ καὶ βολαῖς στεφάνων καὶ ἀνθῶν δεξιούμενον αὐτόν. (Plut. Pomp. 58,5); s.a. Gelzer (1960), pp. 168-170; Meyer (1922), p. 272; Holmes (1923), Bd. II, pp. 253-254; Adcock (1932), p. 16; Gelzer (1959), p. 194; Adcock (1962), p. 635; Taylor (1966), p. 159; Raaflaub (1974)a, p. 30; Raaflaub (1974)b, p. 301.
98 Bruhns (1978), pp. 24-25; s.a. Holmes (1923), Bd. II, p. 254; Marsh (1963), p. 223; Gruen (1974), pp. 482-483; Stockton (1975), p. 252; Heuß (1976), p. 207.
99 Miltner (1952), pp. 2175-2176.
100 Haller (1967), p. 149.
101 App. civ. 2,31,121-122: (121) ...[sc. ὁ Κλαύδιος] εἶπεν· „Εἰ κωλύομαι ψήφῳ κοινῇ τὰ συμφέροντα διοικεῖν, κατ’ ἐμαυτὸν ὡς ὕπατος διοικήσω“. Καὶ τάδε εἰπὼν ἐξέδραμε τῆς βουλῆς ἐς τὰ προάστεια μετὰ τοῦ συνάρχου ξίφος τε ὀρέγων τῷ Πομπηίῳ „κελεύω σοι“, ἔφη, „κἀγὼ καὶ ὄδε χωρεῖν ἐπὶ Καίσαρα ὑπὲρ τῆς πατρίδος· καὶ στρατιὰν ἐς τοῦτό σοι δίδομεν, ἥ τε νῦν ἀμφὶ Καπύην ἢ τὴν ἄλλην Ἰταλίαν ἐστὶ καὶ ὅσην αὐτὸς ἐθέλοις ἄλλην καταλέγειν“. (122) Ὃ δ’ ὑπήκουε μὲν ὡς κελευόμενος πρὸς ὑπάτον, ἐπετίθει δ’ ὄμως· „Εἰ μή τι κρεῖσσον“, ἀπατῶν ἢ τεχνάζων καὶ τότε ἐς εὐπρέπειαν.; Plut. Pomp. 58,6-59,1.
102 Quos ego equites Romanos, quos senatores vidi, qui accerime cum cetera tum hoc iter Pompei vituperarent. (Cic. Att. 7,5,4); s.a. Cic. Att. 7,6,2; s.a. Raaflaub (1974)a, pp. 30-31; Bardt (1910), pp. 337-339; Meyer (1922), p. 273; Holmes (1923), Bd. II, p. 254; von Fritz (1942), p. 174; Gelzer (1960), p. 170; Marsh (1963), p. 227; Gruen (1974), p. 487.
103 Heuß (1976), p. 208.
104 Raaflaub (1974)a, p. 33; s.a. Holmes (1923), Bd. II, p. 254 n. 6; Marsh (1963), p. 227 n. 3; Heuß (1976), p. 208.
105 Raaflaub (1974)a, pp. 33-34.
106 Nissen (1880), pp. 422-425.
107 Bardt (1910), p. 340; s.a. Bengtson (1970), p. 220; Heuß (1976), p. 208.
108 s. C) III.) c) Das senatus consultum ultimum vom 07.01.49.
109 Taylor (1966), p. 160.
110 Κελεύω σε, [...] ὦ Πομπήϊε, βοηθεῖν τῇ πατρίδι καὶ χρῆσθαι ταῖς παρεσκευασμέναις δυνάμεσι καὶ καταλέγειν ἑτέρας. (Plut. Pomp. 59,1); Dio 40,64,4.
111 Καὶ ἦν γὰρ ἐπ’ ἐξόδῳ τοῦ ἔτους τὰ γιγνόμενα, καὶ ἔμελλεν οὐκ ἐπὶ πολύ, ἅτε μήτε τῇ βουλῇ μήτε τῷ δήμῳ δόξαντα, ἰσχύειν, ἐπήγετο πρὸς τὸν Πομπήιον Κορνήλιόν τε Λέντουλον καὶ Γάιον Κλαύδιον τοὺς τῷ ὑστέρῳ ἔτει ὑπατεύσειν μέλλοντας, καὶ ἐποίησε καὶ ἐκείνους τὰ αὐτὰ προστάξαι. (Dio 40,66,2); s.a. Meyer (1922), pp. 274-275.
112 Meier (1982), p. 415.
113 Nam quid ego de te [sc. Caesare] dicam? Cuius contumeliam homines ignavissimi [sc. M. Catonis factionis] vita sua commutare volunt, si liceat. Neque illis tantae voluptati est, tametsi insperantibus accidit, dominatio quanto maerori tua dignitas; quein optatius habent ex tua calamitate periculum libertatis facere... (Sall. epist. 2,4,3).
114 hic omnia facere omnis ne armis decernatur... (Cic. Att. 7,3,5); Cic. Att. 7,5,4-5 & 7,6,2 & 7,9,3 & Cic. fam. 4,1,1 & 4,2,3 & 4,3,1-2 & Hirt. Gall. 8,52,3.
115 Raaflaub (1974)a, pp. 38-42.
116 Meier (1982), p. 414.
117 Ottmer (1979), p. 70.
118 ...[sc. Caesar] cognoscit per Gaium Marcellum consulem duas ab se missas, quae ex senatus consulto deberent ad Parthicum bellum duci, Cn. Pompeio traditas atque in Italia retentas esse. (Hirt. Gall. 8,55,1); s.a. Caes. civ. 1,3,2 & 1,4,5 & 1,9,4 & 1,32,6.
119 Caes. civ. 1,2,3-5, bes. 1,2,3: ...ut M. Calidius, qui censebat, ut Pompeius in suas provincias proficisceretur, ne quae esset armorum causa; timere Caesarem correptis ab eo duabus legionibus, ne ad eius periculum reservare et retinere eas ad urbem Pompeius videretur; ut M. Rufus, qui sententiam Calidi paucis fere mutatis verbis sequebatur.; s.a. Raaflaub (1974)a, pp. 141-142.
120 Bardt (1910), pp. 341-342.
121 Holzapfel (1904), pp. 335-336; s.a. Hillmann (1988), pp. 249-250.
122 Plut. Caes. 29,3 & App. civ. 2,29,115; s.a. Gelzer (1960), p. 165.
123 Gelzer (1959), pp. 190-191; s.a. Gelzer (1969), pp. 228-229 & 235-237; s.a. in C) I.) b) Die Debatten vom März bis November 50 – Verbales Vorspiel und Stillstand auf dem Weg in den Bürgerkrieg.
124 Raaflaub (1974)a, pp. 34-35; s.a. Holmes (1923), Bd. II, p. 253; Adcock (1962), p. 633.
125 Ottmer (1979), pp. 27-28; s.a. oben.
126 De re publica autem ita mecum [sc. Pompeius] locutus est quasi non dubium bellum haberemus: nihil ad spem concordiae; plane illum a se alienatum cum ante intellegeret, tum vero proxime iudicasse; venisse Hirtium a Caesare, qui esset illi familiarissimus, ad se non accessisse et, cum ille a. d. VIII Id. Dec. vesperi venisset, Balbus de tota re constituisset a. d. VII ad Scipionem ante lucem venire, multa de nocte eum profectum esse ad Caesarem. Hoc illi τεκμηριῶδες videbatur esse alienationis. (Cic. Att. 7,4,2 (vom 11. oder 13.12.50)); s.a. Suet. Iul. 30,2.
127 Sic enim [sc. Pompeius] existimat, si ille [sc. Caesar] vel dimisso exercitu consul factus sit, σύγχυσιν τῆς πολιτείας fore... (Cic. Att. 7,8,4).
128 Raaflaub (1974)a, pp. 54-55 c. n. 216; s.a. Bardt (1910), p. 340; Holmes (1923), Bd. II, p. 262; Miltner (1952), p. 2177; Sealey (1957), pp. 98-99; Adcock (1962), pp. 635-636; Gruen (1974), p. 488; Meier (1982), p. 416.
129 Quid nunc rostra tibi [sc. Curio] prosunt turbata forumque, | Unde tribunicia plebeius signifer arce | Arma dabas populis, quid prodita iura senatus | Et gener atque socer bello concurrere iussi? | Ante iaces quam dira duces Pharsalia confert, | Spectandumque tibi bellum civile negatum est. (Lucan. 4,799-804); Bello autem civili et tot, quae deinde per continuos viginti annos consecuta sunt, malis non alius maiorem flagrantioremque quam C. Curio tribunus plebis subiecit facem, vir nobilis, eloquens, audax, suae alienaeque et fortunae et pudicitiae prodigus, homo ingeniosissime nequam et facundus malo publico cuius animo [voluptatibus vel libidinibus] neque opes ullae neque cupiditates sufficere possent. (Vell. 2,48,3).