As-Sabil al-Arabiyy:
Kombinierte Grundlagen der arabischen Grammatik
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D) Nomina (Substantive und Adjektive)
III.) Die Numeri (Anzahlzustände)
c) Kollektiva
1.) Gattungskollektiva
Am häufigsten werden solche Kollektiva zur Bezeichnung von Gattungen v.a. von Tieren und Pflanzen verwendet. Diese speziellen Kollektiva werden auch Gattungskollektiva genannt. Man kann sie am besten mit deutschen Begriffen wie der Mensch, die Fauna, die Flora oder das Obst vergleichen.
Die Gattungskollektiva bezeichnen dabei immer eine unbestimmte bzw. nicht abgezählte Menge von Einzelexemplaren. In bezug auf die Kongruenzregeln werden sie in der Regel wie Plurale behandelt (s. D) VII.) c) Die Kongruenzregeln (Übereinstimmungsregeln) & F) II.) f) Die Kongruenzregeln im Plural (und Dual)). Zur Bezeichnung eines Einzelexemplars dieser Gattung kann ein sogenanntes Nomen unitatis abgeleitet werden, indem an die Ausgangsform die Endung des Femininum Singular ‑a – ـَة angehängt wird. Zu dem Nomen unitatis kann schließlich wiederum ein (meistens regelmäßiger) Plural gebildet werden, der zur Bezeichnung einer bestimmten bzw. abgezählten Menge von Einzelexemplaren dient.
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Beispiel |
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Kollektivum = Gattungsbegriff (nicht abgezählte Menge) |
بُرْتُقَال burtuqā́l (Orangen)
bzw.: كِيلُو بُرْتُقَال kī́lū burtuqā́l (ein Kilo Orangen) |
Nomen unitatis = Einzelexemplar |
بُرْتُقَالَة burtuqā́la (eine Orange) |
Plural (abgezählte Menge) |
ثَلَاث بُرْتُقَالَات ṯalā́ṯ burtuqālā́t (drei Orangen) |
