As-Sabil al-Arabiyy:
Kombinierte Grundlagen der arabischen Grammatik
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D) Nomina (Substantive und Adjektive)
V.) Die Genitivkonstruktion
a) Die eigentliche Konstruktion
1.) Die Bestandteile der Genitivkonstruktion
Eine Genitivkonstruktion (z.B. die Tür des Hauses) besteht in allen Sprachen aus zwei Gliedern, nämlich dem Bezugswort, dem sogenannten nomen regens (hier die Tür) und dem Genitiv, dem sogenannten nomen rectum (hier des Hauses).
Bei der regulären Genitivverbindung folgt in der arabischen Sprache der Genitiv direkt seinem Bezugswort. Dabei behält das Wort im Genitiv die Form, die es auch hätte, wenn es nicht in einer Genitivkonstruktion, sondern frei stehen würde. Diese Form bezeichnet man bei semitischen Sprachen als status absolutus. Das Bezugswort nimmt dagegen in der Genitivverbindung eine besondere Form an, den sogenannten status constructus.
Im Arabischen entspricht diese Form im Singular in der Regel der regulären Form des status absolutus. Eine der wenigen Ausnahmen besteht in der Aussprache des ـة (tā́›-marbū́ṭa), das trotz gleichen Schriftbildes im status constructus als ‑at ausgesprochen werden muß. Außerdem werden immer die Kasusendungen verwendet, die in Verbindung mit determinierten Formen stehen. Das bedeutet insbesondere, daß die Form niemals um ein ‑n erweitert wird.
Bei einigen wenigen Substantiven, v.a. bei einsilbigen Bezeichnungen für männliche Verwandte (z.B. áb – أَب (Vater) und áḫ – أَخ (Bruder)), wird im status constructus der Vokal der Kasusendung gelängt und im Schriftbild als Langvokal geschrieben. Klassische Wörterbücher, in denen sämtliche Wörter nach ihren Wurzeln geordnet werden, sortieren diese in der Position ein, die sie einnehmen würden, wenn sie grundsätzlich mit ‑ū – ـُو enden würden (also z.B. áb – أَب unter ا + ب + و und áḫ – أَخ unter ا + خ + و).
Die Formen des Duals und des regelmäßigen Plurals Maskulinum verlieren grundsätzlich das ن (nū́n) und erhalten keine zusätzlichen Kurzvokale als Kasusendungen. Bei den Formen des regelmäßigen Plurals Femininum werden wie bei den Formen des Singulars immer die Kasusendungen der mit Artikel versehenen Formen, also die ohne ‑n, verwendet.
Der status constructus zeichnet sich vor allem dadurch aus, daß er niemals direkt determiniert werden kann, also niemals ein Artikel oder ein Suffix an das Wort selber angefügt werden dürfen.
